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Wie zeitgemäß ist die Gewerkschaft?

Branchenweise ist die Gewerkschaft nach wie vor in ihrem traditionellen Element der Arbeitnehmervertretung. Die Herausforderungen des wirtschaftlichen und arbeitspolitischen Großraums hingegen lassen sie zwar bemüht, streckenweise aber auch ratlos erscheinen.

Text: Hansjörg Preims

Die historische Leistung der Gewerkschaft steht außer Frage. Als Arbeiter noch keine Rechte hatten und gnadenlos ausgebeutet werden durften, war es zwingend notwendig und richtungweisend, dass sich Arbeiter organisierten und Gewerkschaften gründeten. Sonst hätten wir heute vermutlich keinen gesetzlich garantierten Urlaub, geregelte Arbeitszeiten und viele andere gesetzlich verankerte Arbeitnehmerrechte. Auf der anderen Seite aber waren auch die Arbeitgeber nie untätig und haben sich nicht nur in Verbänden organisiert, sondern gingen noch einen entscheidenden Schritt weiter: Neben der Auseinandersetzung mit den Forderungen der Gewerkschaften konzentrierten sie sich auf intensiven Lobbyismus und internationale Vernetzung. Ein Blogger auf forumromanum.com bringt es folgendermaßen auf den Punkt: „Vor allem in den letzten Jahrzehnten, in denen ausgedehnte Arbeitskämpfe eher die Ausnahme darstellten, wurde kräftig daran gearbeitet, Fakten in der Form zu schaffen, dass die Lobbyisten erheblichen Einfluss auf die Regierungen nahmen.“ Und weiter: Wenn Staatsoberhäupter eine Reise machten, würden sie in der Regel von einem Tross von Unternehmern und deren Vertretern begleitet, die immer ein starkes Interesse daran hätten, neue Märkte mit möglichst niedrigen Hürden zu erobern. Die Gewerkschaften aber hätten die Globalisierung „verpennt“. Während also die Unternehmer fleißig nach billigem Ersatz für die teuren heimischen Arbeitnehmer gesucht (und gefunden) hätten, hätten es die Gewerkschaften schlichtweg verabsäumt, die Interessen der Arbeitnehmer auch gegen die internationale Konkurrenz zu verteidigen.

Aber auch auf nationaler Ebene wurden und werden Fakten geschaffen, die das traditionelle Instrumentarium der Arbeitnehmervertretung heute unzureichend erscheinen lassen und sie damit gehörig unter Zugzwang setzen. Zum einen scheint die feste Vollzeitstelle ein Auslaufmodell zu sein, Leiharbeit, Teilzeit und unbefristete Jobs sind jedenfalls weiter auf dem Vormarsch. Wie aus dem kürzlich veröffentlichten Arbeitsklima-Index der Arbeiterkammer Oberösterreich hervorgeht, sind 1,2 Millionen Österreicher bereits „atypisch“ beschäftigt. Zum anderen wächst auch die Generation der Einzelkämpfer. Immer mehr suchen – oder müssen suchen – ihre Chance als Einzelunternehmer und „Neue Selbstständige“, deren Arbeit sich oft im Graubereich zwischen Dienstnehmer und Unternehmer abspielt und die auch kaum eine politische Vertretungsheimat haben.

Zugang zu Neuen Selbstständigen „sehr schwierig“

Immer mehr arbeitende Menschen fallen also aus dem angestammten Interessensvertretungsbereich der Gewerkschaft heraus. Wie geht sie damit um? Inwieweit ist sie bemüht oder in der Lage, diesen Bereich auch auf die Neuen Selbstständigen auszuweiten? Ursula Woditschka von der Gewerkschaft vida: „Natürlich ist hier der Zugang sehr schwierig, weil das oft Personen sind,  die in einem kleinen Bereich tätig sind, die vielleicht ein kleines Lokal und zwei Mitarbeiter haben. Diese Personen alle zu erreichen, ist für uns als Gewerkschaft natürlich um einiges schwieriger als bei Mitarbeitern in großen Firmen.“ Auch tauchten Neue Selbständige heute da auf, morgen dort, keiner wisse, wo die wirklich arbeiten würden – die zu erreichen sei also sehr schwierig. Da helfe oft nur Mundpropaganda, auch persönliche Empfehlungen von Leuten, denen die Gewerkschaft schon geholfen habe. „Wir suchen aber natürlich nach Möglichkeiten, auch diese Leute besser zu erreichen.“

Dazu bietet der ÖGB einmal in der Woche auch eine Beratung für Werkvertragsnehmer und Neue Selbständige an, um auch zu prüfen, ob es sich überhaupt um Werkverträge und Neue Selbständige handelt oder ob dahinter nicht eine Umgehung der bestehenden Gesetze steht. „Da gibt es einen regen Zustrom“, so Woditschka, „auch die Arbeiterkammer unterstützt uns hier sehr.“ Die Leute wollten wissen, ob korrekt mit ihnen verfahren werde, denn da gebe es nach wie vor sehr viele Defizite. Und der ÖGB achte sehr darauf, dass die Beschäftigten oder auch Nichtbeschäftigten aufgeklärt würden, auch über die Nachteile.

Zwar von der Problematik betroffen, aber nicht wirklich mit Zugriffsinstrumenten ausgestattet ist die Gewerkschaft auch beim Thema Sub-Unternehmen. Woditschka: „Das betrifft uns insofern, als wir in der Reinigung prinzipiell über die Betriebsräte relativ gut organisiert sind und die ganz großen Unternehmen, die großen Konzerne wiederum diejenigen sind, die die meisten Aufträge innerhalb von Österreich bekommen. Aber natürlich, wenn Aufträge an Sub- oder Sub-Sub-Firmen vergeben werden, haben wir insofern große Probleme, dass diese dann nicht mehr über unsere Betriebsräte organisiert sind und diese dann keinen Zugriff mehr darauf haben.“

Gesprächsklima auf Augenhöhe im Reinigungsbereich

„Es ist jedenfalls nicht so, dass die Gewerkschaft mit anderen Beschäftigten als ihrer Stammklientel nichts zu tun haben will, diese sollen genauso Beratung in Anspruch nehmen können, die sie sonst nicht hätten“, sagt auch Max Trübitz, P. Dussmann Ges.m.b.H, Vorsitzender des Arbeiterbetriebsrates der Niederlassungen Wien, NÖ und des Zentralbetriebsrates. Oft seien diese neuen Beschäftigungsverhältnisse ja nicht wirklich selbstständige Tätigkeiten, sondern abhängig von immer gleichen Auftraggebern. Daher werde es auch hier großen Bedarf nicht nur an Beratungen geben, sondern auch daran, es in Vereinbarungen festzumachen. „Wir wollen diese KollegInnen nicht durchfallen lassen“, betont Trübitz, der auf die Frage der Zeitgemäßheit der Gewerkschaft auch darauf hinweist, dass sich die Organisation Gewerkschaft auch von innen betrachtet weiterentwickle: „Es wurden dort verstärkt Managementstrukturen eingezogen, da gibt es nicht nur den Vorsitzenden, der das Sagen hat, sondern auch Funktionärsverpflichtungen und Managementmaßnahmen mit einem Geschäftsführer, der die Verantwortung trägt. Etwa wo es Mitarbeiterentwicklungsgespräche gibt oder wo Bereiche für personelle Bewerbungen ausgeschrieben werden.“ Die Gewerkschaft sei also nicht stehengeblieben, sondern entwickle sich auch parallel zur Wirtschaft. „Gerade im Reinigungsbereich, wo ich im Verhandlungsteam für die Kollektivverträge mit dabei bin, herrscht ein Gesprächsklima auf Augenhöhe, da werden vernünftige Lösungen gesucht und großteils auch gefunden“, sagt Trübitz. Und: „Wir wissen, Geschenke gibt es nicht, und es ist auch nicht in unserem Sinn, dass es notwendig wird, mit gewerkschaftlichen Aktionen Druck zu machen, sondern wir wollen den Bedarf für Verbesserungen für unsere KollegInnen vortragen und den Verhandlungspartner von Lösungsansätzen überzeugen, die für alle Seiten annehmbar sind.“

Max Trübitz, P. Dussmann Ges.m.b.H
Max Trübitz, P. Dussmann Ges.m.b.H

Als Betriebsrat sieht Trübitz den Wandel im Übrigen nicht durch die neuen Beschäftigungsverhältnisse gegeben: „Es gibt bei uns durchaus auch die geringfügig Beschäftigten, Vollzeit-MitarbeiterInnen und Teilzeit-Beschäftigte, insofern ist diese Situation eher gleichbleibend – gleichbleibend schwierig, aber auch gleichbleibend wichtig.“ Speziell in der Reinigungsbranche sei die Problematik vielmehr eine andere, nämlich die, dass es durch die  örtlich und zeitlich verteilten Reinigungsaufträge schon von Grund auf schwierig sei, an die Mitarbeiter-Kolleginnen und –kollegen heranzukommen, und diese somit oft nicht sähen würden, was für sie getan werden könne und auch getan werde. „So werden vorhandene Regelungen von uns laufend kontrolliert und wenn nötig oftmals im Hintergrund richtig gestellt; beispielsweise gibt es für die Hotelreinigung eine eigene Lohnstufe in unserem Kollektivvertrag, sodass nicht auf den unzutreffenden Gastgewerbe-KV ,ausgewichen’ werden muss“, erklärt Trübitz. „Solche Aktivitäten können klare Verbesserungen am Lohnzettel der MitarbeiterInnen ergeben.“ Da werde auch vieles so verstanden, als stehe es einem ohnehin gesetzlich zu – auch manches, das nur kollektivvertraglich verankert sei, zum Beispiel das Urlaubs- und Weihnachtsgeld.

„… manchmal auch zu spät dran.“

Für den Betriebsrat in einer Reinigungsfirma könne es übrigens auch die Hürde geben, „dass man in einen Kundenbetrieb, wo unsere Mitarbeiter beschäftigt sind, nicht vorgelassen wird, weil es dort irgendwelche Sicherheitsmaßnahmen gibt“, so Trübitz weiter. „Ansonsten bieten wir natürlich Termine nach Vereinbarung an, zu denen die Mitarbeiter kommen können.“

Wenn es um einzelne konkrete Bereiche geht und nicht um den wirtschaftlichen und arbeitspolitischen Großraum, ist die Arbeitnehmervertretung also durchaus noch in ihrem traditionellen Element. Auch Ursula Woditschka ist als vida-Fachbereichskoordinatorin der Sektion Dienstleistungen mit ihm KV-Verhandlungsteam für den Reinigungsbereich. Und sie räumt zwar ein, „dass wir – aber auch die Arbeitgeber – der Entwicklung in der freien Marktwirtschaft leider auch etwas hinterher hinken, manchmal auch zu spät dran sind – weil beide Seiten sich gegenseitig blockieren; von diesem Denken müssen wir wegkommen.“ Aber sie sieht, wie Betriebsrat Trübitz, vor allem in der Reinigung, dass man da „wirklich auf einem sehr guten Weg“ sei. Schon seit drei Jahren spreche man sehr offen miteinander über alles. „Ich glaube auch“, so Woditschka, „dass vieles in Österreich gut geregelt ist, auch bestehende Gesetze sind sehr gut, was uns aber in vielen Fällen fehlt, ist eine ausreichende Kontrolle, auch eine Aufklärung der Mitarbeiter und teilweise auch der Arbeitgeber darüber, was legitim ist und was nicht mehr in Ordnung ist.“

Tagreinigung: Beide ziehen an einem Strang

Ursula Woditschka, vida
Ursula Woditschka, vida

Für eine sehr gute Regelung hält Woditschka zum Beispiel die neue ÖNORM für Quadratmeterleistungen in der Reinigung, an der die Gewerkschaft auch mitgearbeitet hat – wo geregelt ist, was die einzelnen MitarbeiterInnen in der Reinigung bei einer Vollreinigung, einer Teilreinigung und Sichtreinigung oder bei Spezialreinigungen an Quadratmetern maximal zu leisten haben. „Das war uns sehr wichtig“, betont sie, „denn über die bisherige Quadratmeterleistungen können die Mitarbeiter in der Reinigung unter Druck gesetzt werden, aber auch, um bei einer Vergabe die Angebote der Arbeitgeber besser vergleichen zu können. Denn hier gibt es bisher oft sehr große Unterschiede, und letztlich sind es die MitarbeiterInnen, die – Stichwort Billigstangebot – draufzahlen, wenn sie Überstunden und auch für andere Stunden nicht bezahlt bekommen.“ Ganz oben auf der Liste der aktuellen Anliegen gegenüber dem Sozialpartner steht für Woditschka die Tagesarbeitszeit. In diesem Zusammenhang weist sie auf eine Studie hin, die vor rund einem Jahr von der Gewerkschaft vida und der Arbeiterkammer erstellt und in der erhoben wurde, wie es den MitarbeiterInnen in dieser Branche geht. Und es ist eindeutig herausgekommen, dass sie am liebsten eine Tagesarbeitszeit von 8 bis 18 Uhr hätten und nicht die üblichen Randarbeitszeiten zwischen 6 und 9 Uhr und am späteren Nachmittag bis 21 Uhr. „Klar ist das nicht immer möglich ist“, weiß auch die Gewerkschafterin, „aber der Fokus sollte verstärkt darauf gelegt werden, auch damit die MitarbeiterInnen zum Beispiel Kinderbetreuung und öffentliche Verkehrsmittel besser nutzen können.“

Dussmann-Betriebsrat Trübitz zum Thema Tagreinigung: „Unbestritten ist, dass es in einigen Bereichen immer auch einen Bedarf an Nachtarbeit geben wird, wir sind allerdings sehr dafür, dass die Tagreinigung breitflächig möglich wird, weil dadurch unsere Leistung sichtbarer gemacht werden kann bzw. man sehen könnte, dass unsere Arbeit schwierig und fachlich anspruchsvoll ist.“ In seiner, Trübitz’, Tätigkeit im Sektoralen Sozialen Dialog in Brüssel habe man erreichen können, dass die Europäische Kommission, beispielgebend, denn auch schrittweise in gewissen Bereichen ihres eigenen Haus probeweise die Tagesreinigung einführe.

Wobei die Tagreinigung auch kein Knackpunkt zwischen den Sozialpartnern sein dürfte, denn beide ziehen hier an einem Strang. „Allerdings haben wir hier das Problem, dass wir erst den Kunden davon überzeugen müssen“, so Woditschka, „man muss ihm auch erklären, welche Vorteile er hat, wenn untertags gereinigt wird.“ Manche hätten das schon erkannt, aber es müsse noch besser vermittelt werden, vieles hänge hier also noch von den Kunden ab. Weiters möchte die Gewerkschaft, dass die Nachtarbeit besser bezahlt wird. Zumal man dann umso besser dem Kunden aufzeigen könnte, dass es billiger ist, wenn untertags gereinigt wird. Und – „bei der Angebotslegung gilt es, viel mehr Augenmerk darauf zu legen, dass Angebote besser geprüft werden, und zwar nicht nur dahingehend, welches das billigste ist, sondern unter welchen Bedingungen bzw. sozialen Kriterien die Mitarbeiter arbeiten“, sagt Woditschka. Es gelte auch festzuhalten, „dass die Mitarbeiter gut ausgebildet sind, dass untertags gearbeitet wird, und es muss auch darauf geachtet werden, dass ihre Versorgungspflichten erledigen werden können. Oder auch, dass sie nahe am Arbeitsplatz wohnen.“ Der öffentliche Auftraggeber müsse bei der Vergabe dazu angehalten werden, auf all diese Dinge zu achten.

Auch für Max Trübitz ist es „schon einmal ein Riesenschritt, der zwar noch nicht abgeschlossen, aber in der Endphase ist, dass die Quadratmeterregelungen so festgeschrieben werden sollen, dass es wirklich detaillierte Lösungen gibt.“ Das habe vorerst einmal etwas Angst ausgelöst, zumal bei den Kunden, die befürchtet hätten, es würde alles viel teurer werden. „Nun, das sehen wir anders: Es wird kontrollierbarer für beide Seiten, für Auftraggeber und Auftragnehmer, unsere Mitarbeiter-Kollegen werden durch entsprechende Leistungsobergrenzen geschützt, die Kunden werden wissen, was gereinigt wurde, und die Kalkulation wird transparenter“, so Trübitz. „Wir würden uns aber auch sehr wünschen, dass unsere Mitarbeiter eigenständige Zulagen mit klaren Anspruchsberechtigungen bekommen.“ Und:  „Zu den Kündigungsfristen sollte es unbedingt Verbesserungen geben, insbesondere bei der nicht vorhandenen Kündigungsfrist im 1. Dienstjahr.“

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