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Sicher arbeiten mit Hubarbeitsbühnen

Sicher sind Hubarbeitsbühnen allerdings nur dann, wenn wichtige Sicherheits-vorkehrungen beachtet werden.

Text: Hansjörg Preims

Wer mehr als drei Meter eine Leiter hinaufsteigt, verschenkt Zeit und Geld – mitunter aber auch sein Leben“, wird denen ins Stammbuch geschrieben, die in Höhen arbeiten, die vom Boden aus nicht erreichbar sind. Das Arbeiten auf Leitern oder Gerüsten ist in der Tat gefährlich und führt immer wieder zu schwersten Verletzungen und bleibenden gesundheitlichen Schäden. Daher kommen als flexible und vor allem sichere Alternative zunehmend Hubarbeitsbühnen in unterschiedlichen Ausführungen zum Einsatz. Rund 9.000 derartiger Bühnen – so die Schätzung der Experten – werden täglich in Österreich dazu verwendet, um in teilweise großer Höhe und in schwer zugänglichen Bereichen die verschiedensten Bau-, Wartungs- oder Reinigungsarbeiten durchzuführen. „Grundsätzlich können diese Arbeiten mit Hilfe einer Hubarbeitsbühne wesentlich sicherer ausgeführt werden“, so AUVA-Experte DI Dietmar Geyer, „sicher sind allerdings auch Hubarbeitsbühnen nur dann, wenn wichtige Sicherheitsvorkehrungen beachtet werden und die beteiligten Mitarbeiter entsprechend unterwiesen werden.“

Gefährdungen werden massiv unterschätzt

Bediener einer Arbeitsbühne arbeiten in großer Höhe – bis zu 100 Meter über dem Boden – und befinden sich dadurch ständig im Gefahrenbereich. Allerdings wähnen sich viele von ihnen allein schon dadurch in Sicherheit, dass das Geländer rund um den Arbeitskorb sie schützt. Dies stimmt jedoch nur bedingt, wie Geyer weiß: „Durch die elastische Bauweise und die großen Hebelwirkungen schwankt der Arbeitskorb sehr, und die dabei entstehenden Kräfte werden teilweise so stark, dass die Bediener aus dem Arbeitskorb geschleudert werden können.“ Vor allem Auslegerbühnen wirkten wie ein Katapult. Die Vielzahl der auftretenden Gefährdungen werde von den Verwendern massiv unterschätzt.

Doch auch andere Gefahren lauern für den Bediener einer Hubarbeitsbühne: Umkippen der Bühne durch falsche oder unzureichende Sicherung des Untergrundes unter den Stützen oder durch Kollision beispielsweise mit einem Hallenkran, wenn dessen Bediener nicht daran denkt, dass in der Halle auch eine Hubarbeitsbühne zugange ist. Gefährlich kann es auf Grund der Bauweise auch sein, in großen Höhen Lasten zu übernehmen. Auch dies kann ein Umstürzen der Hubarbeitsbühne zur Folge haben.

Weitere Gefahren betreffen das Verhaken mit Hindernissen oder auch das Quetschen und Einklemmen des Bedieners zwischen dem Korb und einem Bauteil der Umgebung. Und letztlich kann auch der Arbeitskorb dann keinen Schutz bieten, wenn man sich zu weit darüber hinauslehnt oder gar mit einer Standorterhöhung im Korb arbeiten will.

Und neben den Gefahren, die von der Bühne selbst ausgehen können, muss das Bedienpersonal auch auf Risken achten, die ihre Ursache in der unmittelbaren Umgebung der Bühnen haben. Beispielhaft dafür sind Gefahren, die von Freileitungen ausgehen.

Schulung und Unterweisung für sicheres Arbeiten

Während beispielsweise in Deutschland eine eintägige Schulung für das Lenken von fahrbaren Hubarbeitsbühnen gesetzlich verpflichtend ist, fehlt eine entsprechende gesetzliche Regelung in Österreich. Diese könnte, so der AUVA-Experte, jährlich zwei Tote und eine Vielzahl von Verletzten verhindern.

Als Alternative empfiehlt die AUVA eine international gültige Ausbildung gemäß EN ISO 18 878, Mobile elevating work platforms – Operator [Driver] Training, für Bediener von Hubarbeitsbühnen. Diese Schulungen werden von einigen großen Hubarbeitsbühnenverleihern und anderen Organisationen angeboten. Ebenso wird die Ausbildung von der internationalen Dachorganisation für Hubarbeitsbühnenbauer und -verleiher IPAF – International Powered Access Federation durchgeführt.

Sollten Mitarbeiter, die Hubarbeitsbühnen bedienen, keine Ein- oder Mehrtagesschulung haben, empfiehlt der Unfallverhütungsdienst der AUVA eine intensive Einschulung oder Einweisung bei der Übergabe der Bühne, unabhängig davon, ob eine Bühne gekauft oder gemietet wird. „Beim Mieten ist dieses Vertrautmachen mit dem Arbeitsmittel noch wichtiger, da jede Arbeitsbühne andere Steuerhebelbelegungen, andere Funktionen, andere Bodenbedienung, anderen Notablass und so mache Besonderheit aufweist“, mahnt Geyer und schlägt vor, folgende Punkte in den Kauf- oder Mietvertrag aufzunehmen, damit die Arbeitnehmerschutzbestimmungen eingehalten werden können und die Sicherheit der Mitarbeiter sichergestellt wird:

  • Die Hub­ar­beits­büh­ne muss Anschlag­punkte auf­­we­isen, damit die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz verwendet werden kann.
  • Die Arbeitsbühne braucht eine Abschaltung bei Schrägstellung des Fahrgestells. Diese Einrichtung stellt sicher, dass sämtliche Bewegungen – sowohl die Fahrbewegung des Unterwagens, als auch alle Korbbewegungen – gestoppt werden, sobald die vom Hersteller angegebene Maximalneigung des Chassis erreicht wird.
    Nur dadurch wird sichergestellt, dass die Bühne trotz Grenzneigung stehen bleibt. Wären Armbewegungen erlaubt, so besteht die Gefahr, dass die Bühne entweder aufgrund des Korbgewichtes oder aufgrund des Gegengewichts (Ballastgewichts) umfällt.
  • Eine Einschulung auf die Gefahren, die Bodenbedienung, den Notablass, die besonderen Eigenheiten des Gerätes durch den Hersteller, Verkäufer oder Vermieter sollte Bestandteil des Vertrags sein.

Kriterien für die Auswahl der geeigneten Hubarbeitsbühne

  • Arbeitshöhe: Reserve einplanen! (Achtung: Bei einer fahrbaren Hubarbeitsbühne mit einer Arbeitshöhe von 12 Metern ist – bei senkrechter Position – die Plattform in ca. 10 Metern Höhe.
  • Seitliche Reichweite: Reserve einplanen
  • Störkanten
  • Anfahrt zum Einsatzort: Durchfahrtsbreite, Durchfahrtshöhe, Tragfähigkeit, Beschaffenheit, Neigung des Untergrundes
  • Länge und Steigung der Fahrstrecken: Hydraulischer Fahrbetrieb ist nur bedingt für lange Fahrstrecken und Steigungen geeignet
  • Einsatzort:
    • Innen- oder Außenbereich – nicht alle Bühnen sind vom Hersteller für die Außenanwendungen zugelassen.
    • Elektro- oder Dieselbetrieb: Dieselantrieb ist für geschlossene Räume ungeeignet.
    • Tragfähigkeit und Beschaffenheit des Untergrundes entscheiden über die Art des Fahrwerkes und der Abstützung:
    • Erdreich, Asphalt, Betonplatten, Betondecken, Fliesen etc
    • Kanäle, Schächte, Abdeckungen, Geschoßdecken etc.
    • Geneigter Untergrund
  • Anwendung
    • Tragkraft (Personen und Material)
    • Elektrisch isolierte Bühnen (Arbeiten unter Spannung)
    • Baumschnitt

Tipp vom Unfallverhütungsdienst der AUVA: Mieten Sie nur Bühnen mit Abschaltung bei Schrägstellung und Anschlagpunkten für die persönliche Schutzausrüstung!

Quelle: AUVA

kommentare

4 Antworten

  1. Wir, mein Geschäftspartner und ich, sind auf der Suche nach neuen Hallenkränen bzw einer Hubarbeitsbühne. Die Kriterien für die Auswahl der geeigneten Hubarbeitsbühne finde ich sehr gut beschrieben und hilfreich. Ich werde sie an meinen Partner weiterreichen.

  2. Liebe Reinigung Aktuell, danke für diesen Beitrag. Arbeiten in großer Höhe finde ich ganz gefährlich. Ralf, unser Nachbar arbeitet deswegen mit einer Hebebühne. Die garantiert im Vergleich zu einer Leiter, wie er behauptet, Sicherheit und Zeiteffizienz, also soll wirklich richtig ausgewählt werden.

  3. Danke für den Artikel und die Liste von Kriterien für die Auswahl einer Hubarbeitsbühne. Die Tragkraft der Bühne ist ja echt wichtig zu beachten. Auch was man natürlich nicht vergessen darf, ist die Mitarbeiter-Zertifizierung für Arbeitsbühnen, wenn man eine für die Firmenarbeit nutzt.

  4. Hubarbeitsbühnen sind ja echt gut für höhe Arbeiten geeignet. Wir haben schon mal eine für Eigenleistungen am Haus verwendet. Für manche Arbeiten braucht man auch einen Kran. Solche Sachen, die man bei der Arbeit und Mietung von Hubarbeitsbühnen beachten muss, muss er auch bei einer Kranvermietung beachten.

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