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Schwer zu kontrollierendes „Herumgeschachere“

Thema Preisdumping: Zu wessen Lasten geht das? Und wie wird kontrolliert? Reinigung aktuell diskutierte mit Ursula Woditschka, Gewerkschaft vida, Christoph Guserl, Geschäftsführer der Gebäudereinigungsakademie, Franz Kurz, Chefermittler der Finanzpolizei Wien, und Gerhard Komarek, Landesinnung Wien und Bundesberufszweigobmann DFG.

Die Preise kommen nicht vom Boden, die Reinigungsunternehmen überleben dennoch. Stellt sich die Frage: Machen die Unternehmen auf jeden Fall Gewinne, egal zu welchem Preis sie anbieten? Und die Verlierer sind die Kunden, die Mitarbeiter und letztlich auch die Allgemeinheit, wenn es etwa um die Abgaben an die Sozialversicherung geht? Zu wessen Lasten geht das Preisdumping?
Es gibt von der Innung eine genaue Stundensatzkalkulation für Gebäudereiniger mit den Varianten „Unrealistische Mindestkosten“, „Minimalsatz ohne Gemeinkosten“ und der „Variante Vollkosten“. Christoph Guserl, Geschäftsführer der Gebäudereinigungsakademie der Wiener Gebäudereiniger: „Es ist natürlich von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich. Wir haben mit unserem Stundensatz-Kalkulationstool versucht, ein Berechnungsmodell zu erstellen, damit jedes Unternehmen, egal welcher Größe und wo es ansässig ist, sich seinen Stundensatz berechnen kann. In diesem Stundensatz-Kalkulationstool haben wir unter anderem sämtliche Kosten, vom Kollektivvertrag bis hin zu den Lohnnebenkosten berücksichtigt und auch die Möglichkeit gegeben, unternehmensbezogene Kosten wie Gemeinkosten, Urlaub, Krankenstände etc. zu berechnen.“

Konkret beträgt demnach der Minimal-Stundensatz ohne Gemeinkosten 16,35 Euro, bei Kosten inkl. Material und Geräten mit Objektleiter, aber ohne Gemeinkosten und ohne Gewinn 18,40 Euro, bei der Vollkosten-Variante, sprich: Kosten inkl. Material und Geräten sowie mit Objektleiter und mit Gemeinkosten, aber noch ohne Gewinn 21,22 Euro.

Kurzsichtige Kosten­deckungsmethode

Christoph Guserl
Christoph Guserl

Ein anderer Parameter ist die im Kollektivvertrag verankerte Quadratmeterleistung pro Stunde. Welchen Spielraum haben die Unternehmen überhaupt? Christoph Guserl: „Die ÖNORM D 2050 definiert die Maximal-Leistungen pro Raumkategorie, sprich: wie viel Quadratmeter in einem Raum in der Stunde leistbar sind. Das heißt, wir haben hier eine Obergrenze, und das Problem bei großen Ausschreibungen bzw. Vergaben ist, dass die Dienstleister sich genau auf diese Obergrenze ,hinlegen‘ und der Preis dann eigentlich nur über den Stundensatz geht. Wenn dieser minimal ist, gibt es wenig bis gar keinen Spielraum.“
In der Realität wird die Reinigungsstunde aber auch um 14 oder 16 Euro angeboten. Eine Situation, bei der Gerhard Komarek, Landesinnungsmeister Wien und Bundesberufszweigobmann DFG, „die große Sorge“ hat, dass die Unternehmer, die so reagierten, ihre jetzigen Kosten mit Erträgen und Gewinnen aus alten Verträgen decken würden: Man habe einen neuen Vertrag, decke die Kosten mit bestehenden Kunden ab und rechne keine Allgemeinkosten – dann kämen eben Stundensätze wie 16 Euro heraus, zu denen man anbiete. Mit dieser Kostendeckungsmethode werde es aber vorbei sein, wenn die Kunden aus den alten Verträgen, aus denen man seine Gewinne lukriere, wegfielen – „dann ist das Problem da.“ Bei manchen mache man auch die Erfahrung, dass sie um 16 Euro 10 Stunden anböten, dass effektiv aber nur 8 Stunden geleistet würden. Im Endeffekt komme man so dann auch auf 20 Euro für die Stunde – 16 mal 10 dividiert durch 8. „Was die Firmen dabei aber vergessen und wofür wir sie versuchen zu sensibilisieren: Sie werden diese 16 Euro auch mit den maximalen Quadratmeterleistungen, die im KV hinterlegt sind, angeboten haben. Das heißt aber – Beispiel Büroreinigung, wo maximal 250 Quadratmeter pro Stunde zulässig sind: Wenn man die 250 Quadratmeter in 10 Stunden gerechnet hat, leistet aber nur 8 Stunden, dann macht die Reinigungskraft im Endeffekt 312 Quadratmeter pro Stunde, um fertig zu werden, also um 25 Prozent mehr, als ihrer Entlohnung entspricht.“ Und hier wolle man die Betriebe natürlich auch darauf hinweisen, dass man so nicht agieren sollte.

Über weniger Stunden zu mehr Quadratmetern als zulässig

Ursula Woditschka
Ursula Woditschka

Es gibt also vernünftige Regelungen, die aber umgangen werden? Wer kontrolliert das? Der Kunde eher nicht, oder? Ursula Woditschka, Gewerkschaft vida: „Der Kunde kontrolliert das im Normalfall nicht. Der Kunde will in der Regel anhand des Preises wissen, welche Leistung er dafür bekommt, fragt dann aber nicht mehr nach der Qualität oder danach, WER das macht.“ Es gebe zwar die schon erwähnten Höchst-Quadratmeterzahlen, häufig würden von den MitarbeiterInnen aber noch Zusatzleistungen getätigt, die weder der Auftraggeber noch der Arbeitgeber mitbekomme. Und man höre ständig, dass sich die ArbeitnehmerInnen überlastet fühlten in ihrer Tätigkeit, sagt Woditschka. Sie müssten in weniger Zeit mehr leisten, kämen dann eben auf 312 statt auf die zulässigen 250 Quadratmeter pro Stunde. Und das sei dann genau das Lohn- und Sozialdumping, „wo unsere KollegInnen uns regelmäßig sagen, dass mehr Aufgaben auf sie zukommen, zusätzliche Tätigkeiten etc.“ Vermehrt sei auch zu hören, dass es bei diesen niedrigen Stundensätzen, die kalkuliert würden, um so genannte Prestige-Objekte gehe, also darum, einen Fuß in der Tür zu haben, egal zu welchem Preis, und das hole man sich über andere Aufträge wieder herein. Und sehr häufig höre man auch, die Grundreinigung sei eh egal, Hauptsache man habe den Auftrag, wichtig sei, dass man dann auch Sonderaufträge bekomme, über die sich dann wieder die Grundreinigung rechne. „Hier“, sagt Woditschka, „wird also herumgeschachert, dass es für eine Kontrolle schwer ist dahinterzukommen, ob Normen und der KV eingehalten werden.“ Und es würden zwei Seiten betrogen, der Kunde und der Mitarbeiter, allenfalls drei Seiten – auch die Allgemeinheit, Stichwort Sozialversicherung.

Verhilft unsere Legistik ausländischen Arbeitgebern zu Schwarzgeld?

Franz Kurz
Franz Kurz

Besteht für den Unternehmer also keine Gefahr, „erwischt“ zu werden? Wo ist die amtliche Kontrolle? Franz Kurz, Chef der Finanzpolizei Wien: „Erstens bin ich in dieser Runde der Vertreter des größten Geschädigten von diesem System, nämlich der kommunalen Öffentlichkeit, weil einerseits die Sozialversicherung und andererseits das Finanzamt mit den Lohnabgaben hier betroffen ist. Und vorweg muss ich auch sagen, dass die Aufgabe der Finanzpolizei als Kontrollorgan nicht die Lohn- und Sozialdumping-Frage bei inländischen Dienstgebern betrifft, sondern dass wir ausschließlich für die Kontrolle des Lohn- und Sozialdumpings bei ausländischen Firmen zuständig sind.“ Nur dann, wenn ein österreichisches Unternehmen ein ausländisches Unternehmen mit einem Sub-Vertrag beschäftige und Arbeitskräfte zum Beispiel aus Ungarn nach Österreich entsendet würden, um hier zu arbeiten, sei es Aufgabe der Finanzpolizei, vor Ort zu prüfen, erstens, ob alle Formalvorschriften eingehalten würden – und ein Teil davon sei eben auch der Nachweis der Lohnverrechnung, dass nach österreichischem KV bezahlt werde. „Die Praxis, mit der wir zu kämpfen haben, ist, dass uns zwar Bestätigungen der ausländischen Arbeiter vorgelegt werden, dass sie alle bekommen, was auch ein österreichischer Staatsbürger zu bekommen hat – seitenweise Verträge, unterschrieben von Personen, die kein Wort deutsch sprechen, unterschrieben einfach nur, weil sie eine Arbeit haben wollen“, so Kurz. „Und es wird dann auch die Geldentlohnung im Sinne unseres Kollektivvertrages nachgewiesen. Aber außerhalb vom Protokoll erfahren wir dann, dass diese Arbeiter mindestens ein Drittel von ihrer Überweisung in ihrem Heimatstaat wieder an den Dienstgeber zurückzahlen müssen.“ Und wenn man zum Beispiel rechne, das der Dienstnehmer 1200 Euro nach Bratislava überwiesen bekomme und 400 Euro dort wieder zurückzahlen müsse, dann blieben ihm immer noch 800 Euro, also ein Vielfaches dessen, was er zu Hause bekäme, sofern er überhaupt einen  Arbeitsplatz hätte. Wobei dann auch noch bedenklich sei, „dass wir hier mit unserer Legistik dem Arbeitgeber im Ausland dazu verhelfen, dass er – um bei diesem Zahlenbeispiel bleiben – 400 Euro Schwarzgeld lukriert.“

Große Formalprobleme

Gibt es keine grenzüberschreitenden Kooperationen? Wir hätten zwar in der EU eine Niederlassungs- und Arbeitsfreiheit, aber der Informationsaustausch sei leider steinzeitlich. „Unsere Ermittlungsgrenzen sind die Bundesgrenzen, ich kann als österreichischer Bundesbeamter nicht in der Slowakei oder in Rumänien recherchieren“, so Kurz. Das gehe immer nur über die Kontakte von Ministerien oder dem Hauptverband der Sozialversicherung an den ausländischen Versicherungsträger, und da dauere es ewig. Und dazu komme – „auch ein großes Problem“ – dass sehr viel mit gefälschten Dokumenten gearbeitet werde. Dazu, so Kurz, müsse man auch wissen: „Wenn Sie einen ausländischen Dienstnehmer über einen Subunternehmer beschäftigen, muss dieser unter anderem seine Sozialversicherungspflicht im Ausland nachweisen – dafür gibt es das sog. Formular A 1. Denn nach einer Verordnung der EU kann ein EU-Staatsbürger nicht in mehreren Ländern gleichzeitig zur Pflichtsozialversicherung gemeldet werden. Wenn aber zum Beispiel Portugiesen ein gefälschtes Formular A 1 vorlegen, können wir in Österreich die Sozialversicherung nicht dazu zwingen, dass sie in Österreich angemeldet werden, solange der ausländische Versicherungsträger nicht explizit zustimmt und seine Versicherungsbestätigung zurückzieht. Das ist ein großes Formalproblem, und hier stoßen wir an unsere Grenzen. Unterm Strich bedeutet das aber, dass die inländischen Reinigungsunternehmen – und diese Branche macht nur ein Bruchteil des gesamten Problems aus – wenn sie mit Arbeitskräften arbeiten und kalkulieren, wo die Preise niedriger sind als für inländische Beschäftigte, somit auch in einer Ausschreibung Preise anbieten können, mit denen ein seriöses Unternehmen nicht mithalten kann.“ Die Wirtschaftskammer bekomme denn auch immer wieder Anfragen von ihren Mitglieder, wie es möglich sei, dass, obwohl man mit einer schwarzen Null kalkuliert habe, um die Leute beschäftigen zu können, trotzdem einer den Zuschlag bekomme, der 30 Prozent billiger sei. „Dabei liegt das natürlich auf der Hand“, sagt Kurz, „wenn wir uns das dann anschauen, haben wir immer dieselbe Situation.“ Das sei leider unbefriedigend und mit den derzeitigen gesetzlichen Möglichkeiten nicht in den Griff zu bekommen.

Und auch einen weiteren Punkt möchte der Chefermittler der Wiener Finanzpolizei nicht unerwähnt lassen: „Die Arbeitskräfte, die da hereingeholt werden – das läuft zwar immer unter dem Titel der Entsendung, aber in Wirklichkeit ist es eine Arbeitskräfteüberlassung. Und sobald es eine Arbeitskräfteüberlassung ist, ist der inländische Auftraggeber voll in der Haftung. Denn dann muss dieser alle Unterlagen vorlegen, und wenn er sie nicht hat, droht ihm ein Verwaltungsstrafverfahren, wo es dann um beträchtliche Beträge geht.“

Preisdumping – ein unlösbares Problem?

Welche Bereiche sind besonders anfällig für Billigstbieter? Franz Kurz: „Der öffentliche Bereich ist einer der größten Risikofaktoren. Denn überall, wo öffentliche Gelder verwaltet werden, ist man möglichst bemüht, den billigsten und nicht den besten Dienstleister zu bekommen.“ Daher passiere es dann eben so, dass man den fünften Subunternehmer in einem Objekt habe, sprich: der, der „oben“ den Vertrag unterschieben habe, wisse gar nicht, wer „unten“ letztlich arbeite. Und über Sub, Sub und noch einmal Sub könne man natürlich den Preis drücken.

Gerhard Komarek
Gerhard Komarek

Gerhard Komarek: „An dieser Stelle muss ich doch auch betonen, dass wir in der Gebäudereinigung kaum mit Subunternehmen arbeiten. Die Unterhaltsreinigung machen unsere Betriebe sicher selber. Subunternehmer kommen bei uns nur bei saisonbedingten Sonderreinigungsarbeiten zum Tragen.“ Und selbst da seien es in den wenigsten Fällen ausländische Firmen, die als Subunternehmer beauftragt würden.
„Ich glaube auch, dass es unsere Aufgabe sein muss, unsere Auftraggeber zu informieren bzw. sie darauf hinzuweisen, was der Bestbieter ist und was er nicht ist“, so Komarek Das habe man ja auch schon intensiv gemacht – mit den Gemeinden, mit der BBG und mit anderen öffentlichen Auftraggebern. Und die Betriebe hätten mit dem Stundensatz-Kalkulationstool der Innung ein Instrument, wo alles berücksichtigt sei, um auf den richtigen Stundensatz zu kommen. Der Kunde müsste sich bewusst werden, was er überhaupt haben möchte. Die letzten 10 – 15 Jahre sei es gang und gäbe gewesen, dass man alles sauber haben wollte, und zwar jeden Tag, aber leisten konnte oder wollte man es sich eigentlich nicht. Genau daran hapere es, sagt Komarek. „Der Kunde, der den Billigstbieter beauftragt, nimmt diesen ja nicht, weil er davon ausgeht, dass alles super ist, sondern weil er unterm Strich nicht viel zahlen will. Oder weil er das Geld gar nicht hat.“ Gleichsam wie wenn man an der Tankstelle sagen würde, man habe nur 30 Euro, aber bitte volltanken. So könne es nicht funktionieren. „Mittlerweile ist es aber Gott sei Dank auch so, dass die ausschreibenden Stellen sich Personen bedienen, die auch das Know how für die Durchführung solcher Ausschreibungen haben, und dass auch Leute dabei sind, die zumindest sagen, was sie wollen, was im Umfang des Leistungsverzeichnisses drinnen ist, und wie viel man sich überhaupt leisten kann.“ In einer neuen Norm sei auch alles genau hinterlegt, was der Auftraggeber wissen müsse – zum Beispiel aus welchen verschiedenen Tätigkeiten eine Teppich-Grundreinigung bestehe – und damit er diese dann auch bekomme.
Christoph Guserl: „Früher wurde eine Vollreinigung zu einem niedrigen Stundensatz ausgeschrieben, wo eigentlich jeder gewusst hat: Die Reinigungskraft macht das, was notwendig ist. Und die Quadratmeterleistung war obsolet. Jetzt versucht der Kunde zu sparen und schränkt es mit der Teilreinigung und der Sichtreinigung ein, der Stundensatz ist aber gleichgeblieben.“ Das Problem sei, dass die Reinigungsmitarbeiter gar nicht wüssten, was ihre Maximalleistungen für die unterschiedlichen Raumkategorien sind, und sie wüssten teilweise auch gar nicht, wie viele Quadratmeter sie leisten würden.
Franz Kurz: „Es bräuchte noch viel mehr von Seiten des Gesetzgebers, um das Problem in den Griff zu bekommen.“ Derzeit sei es immer so, dass nur der Unternehmer für Verstöße zur Haftung herangezogen werde. Aber in vielen Fällen sei es eine Win-win-Situation, sprich: „Da spielen der Unternehmer und der Dienstnehmer sehr wohl zusammen, um den Staat auszunutzen. Man sollte daher auch den Dienstnehmer haftbar machen können bzw. sich auch an ihm schadlos halten können, wenn er in diesem Karussell mitspiele.“

kommentare

Eine Antwort

  1. Preisdumping – ein unlösbares Problem?

    Aus meiner Sicher, sollte diese Schwierigkeit leicht und rasch zu regeln sein, sollten sich die österreichischen BIG-Player der Reinigungsbranche selbst daranhalten. Seit 2009 bin ich in der Denkmal-, Fassaden – & Gebäudereinigung tätig und seit 2019 auch selbstständig. Um 2 in der Früh sitze ich nun vor dem PC, um mir eine neue Marketingstrategie zu überlegen, wie ich als Nobody am Markt bestehen kann bzw. meinen Betrieb besser positionieren kann. So bin ich auch auf diesen Beitrag (https://www.reinigung-aktuell.at/schwer-zu-kontrollierendes-herumgeschachere/) gestoßen.

    Kurfassung: In den letzten Monaten habe im Zuge eines Bieterverfahrens kaum gegen einen Nobody verloren. Egal, wo ich meinen Betrieb vorstellen durfte, waren schlussendlich die Preise der „Berühmtheiten besser“. Keineswegs möchte ich mich frustriert oder angefressen anhören. Worum es mir hier geht wäre: Es regt mich einfach auf, wie die Meinungen der BIG-Player dokumentiert sind, aber die Meinung der Kleinbetriebe nie erwähnt wird. Es wird darüber gesprochen, dass in der Gebäudereinigung kaum SUB-Unternehmer zum Einsatzkommen. Leider kann ich diese Meinung nicht teilen, wenn wir über Wien reden. Mini-Betriebe ziehen sich die Betriebskleidung der Großen über, um das bekannte Unternehmen nach außen zu präsentieren.

    Fakt ist, dass die „Großen“ einfach den Reinigungsmarkt zerstören. Mit der Kombination „Bekanntheitsgrad“ und „Preisgestaltung“ gewinnt man einen Auftrag, der aber zum größten Teil auch gleich in SUB weitergegeben wird. Kalkulationstools, Lohnnebenkosten und Kollektivvertrag der WKO spielen dabei keine gravierende Rolle. Persönlich kenne ich keinen SUB-Stundenlohn, der aktuell über EUR 19,00 liegt. Kleinere Betriebe werden herangezogen, um die Reinigungsarbeiten zu verrichten, während sich die Großen darüber wundern, wie es die Kleinen einfach nicht schaffen, Ihren Zahlungen an Abgaben und Steuern nachzukommen. Wieso reinigt eigentlich der „BIG-Player“ dann das Objekt nicht selbst? Eher sollte sich das Finanzamt und die Gesundheitskasse damit befassen, wieso die „kleinen“ immer wieder zu solch „originellen“ Maßnahmen greifen.

    Um meinen Kunden eine bessere Qualität und den Mitarbeitern eine größere Sicherheit bieten zu können, habe ich meinen Betrieb von Beginn an 4-fach zertifizieren lassen. Sogar große Betriebe haben nicht mal alle Zertifikate, die ManiKa anbietet. Dennoch schaffe ich es nicht, preislich dort zu landen, wo sich die „Berühmtheiten“ befinden. Man redet über Nachhaltigkeit, über dumping und über Gott und die Welt, aber keiner redet darüber, dass es sich einfach nicht ausgeht, sein Unternehmen zu profilieren, wenn der Preis der „Großen“ unter jedem Kalkulationstool oder KV-Mindestlohn liegt. Ohne Namen zu erwähnen, habe ich in den letzten 3 Jahren mehr als 90 % an Angeboten verloren, weil meine Kalkulationen sich an den „tools“ und „KVs“ der Gebäudereinigung halten.

    Es fällt einfach einem leichter den Blick auf andere Länder zu lenken, dass diese den Markt so beinträchtigen. Was sich aber in Österreich abspielt, beeinflusst die Branche stärker. Große Unternehmen melden zwar überwiegend Mitarbeiter auf 20 Stunden die Woche an, während diese aber tatsächlich 40 Stunden leisten. Ja, so erspart man sich halt Lohnnebenkosten. Wieso ist die Fluktuation der Großen so hoch? Ja, weil man sich einfach die Zahlung des Krankenstands nicht leisten will. Lieber kündigt man einen, oder bietet ihn ehestmöglich zurückzukommen, weil „ der Kunde sonst verloren geht“!

    Selbstverständlich kann das Finanzamt seinen Forderungen nicht nachkommen, wenn zwar alles im DFG-KV dokumentiert ist, aber von den BIG-Playern nicht gelebt wird.

    Bei der Preisstruktur berücksichtige ich klarerweise die abgezahlten Geräte der Großen, aber dennoch bin ich mir nicht sicher, ob ich tatsächlich bei einer Ordinationsreinigung mit 23,00 zu teuer bin.

    Das Ergebnis? „Sehr geehrter Herr Hadjiev, Sie sind im Vergleich zu meinen eingeholten Angeboten einfach zu teuer“! Als Sohn einer Reinigungskraft, weiß ich wie eine Familie durch die Reinigung ernährt wird. Deshalb ist es mir sehr wichtig, dass eine RK tatsächlich auch das erhält, was ihr zusteht. Es sollte nicht nur eine 08/15 Formulierung des DFG-KVs sein. Wenn es Lohngruppen gibt, sollten diese auch wirklich eingehalten werden.

    Ich bin mir absolut darüber im Klaren, dass staatliche und private Unternehmen ein gewisses Budget für die Reinigung festlegen. Dieses liegt leider immer an Ende der Kette. Selbst wenn man 5 EUR pro Stunde anbieten würde, wäre es zu teuer.

    Würden in diesem Fall die „BIG-Player“ dem Kunden sofort an Ort und Stelle mitteilen, dass der KV etwas anders vorsieht, würden diese Betriebe ihre Vorstellungen anpassen. Nimmt man aber jeden Preis an, um einfach einen weiteren Kunden zu gewinnen, landen alle weiteren 2.960 Reinigungsbetriebe (Wien & Umgebung) beim Massenverwalter bzw. in der edikt.datei.

    Sehr gerne wäre ich auch bei diesem Gespräch anwesend gewesen, damit ich simple den gordischen Knoten des „schwer zu kontrollierende Herumgeschachere“ lösen kann. Dies wird aber leider nie möglich sein, weil es immer die gleichen Persönlichkeiten bei jedem Fest, jeder Feier und jeder Diskussion sind. Deshalb wird es weiterhin solche Interviews geben, wie stark der Markt durch den Ostblock oder der gleichen gefährdet ist.

    Mein Vorschlag: Gerne können sich Gemeinde, Finanzamt und die österreichische Gesundheitskasse im Rahmen einer GPL-Überprüfung die Position der Fremdleistung ansehen. Auf einem Blick sollte es leicht ersichtlich sein, wie viel tatsächlich beim SUB landet. Rechnet man dann in weiterer Folge den Stundensatz aus, liegt er auf jeden Fall weit unter den 19,00 EUR, den ÖNORMEN, dem DFG-KV und dem ganzen BLA BLA BLA. Gerne könnte ich hier noch weitere 200 Argumente einbringen, jedoch muss ich kalkulieren, ob sich meine Dienste eventuell um € 1,22 pro Stunde ausgehen, damit ich gegenüber den „BIG-Playern“ eine Chance habe.

    Liebe Grüße
    Hadjiev Marian
    ManiKa Facility GmbH (https://www.manika.wien/)

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