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Gefahrlos reinigen

Bei der Reinigung von Gebäuden oder Objekten ist das Reinigungspersonal einer Vielzahl von Gefahren ausgesetzt. Diese Gefahren – durch Reinigungsmittel oder -geräte – zu kennen, ist wesentlicher Bestandteil eines wirksamen Arbeitsschutzes.

Text Erika Hofbauer

Sauberkeit und Ordnung steht am Ende eines Arbeitseinsatzes der Reinigungskräfte. Dabei kommt das Personal oft in gefährliche oder gesundheitsabträgliche Situationen. Mit der richtigen Prävention – Umgang mit Reinigungsmitteln und Arbeitsstoffen, richtige Schutzkleidung, optimales Verhalten – gelingt der Arbeitsalltag. Dass es dafür eine ganze Latte an gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten gilt, macht die Arbeit sowohl für Dienstleister als auch Beschäftigte nicht leicht, scheint aber nachvollziehbar, wie Astrid Antes von der Abteilung Unfallverhütung und Berufskrankheitenbekämpfung der AUVA berichtet: „Für die verwendeten Reinigungsmittel – so sie eine Chemikalienkennzeichnung haben – muss gratis und unaufgefordert ein Sicherheitsdatenblatt, kurz SDB, in der Landessprache vom Händler als ‚Inverkehrbringer‘ mitgeliefert werden“. In diesem SDB steht auch die zu verwendende persönliche Schutzausrüstung (PSA). „Im Prinzip haben fast alle verwendeten Mittel eine Chemikalienkennzeichnung – außer Scheuermilch wie z.B. Cif oder Zitronensäure oder Essigsäure in nicht konzentrierter Form“, so Antes. Im Zuge einer so genannten Arbeitsplatzevaluierung könne auch die Gefährdung ermittelt und beurteilt sowie die geeigneten Schutzmaßnahmen abgeleitet werden, so die AUVA-Expertin. Dazu gehört auch, dass man ein Arbeitsstoffverzeichnis erstellt. „Arbeitsstoff“ ist der Fachausdruck für die verwendeten „Reinigungsmittel“. Das Verzeichnis gibt einen genauen Überblick über die verwendeten Arbeitsstoffe. Dazu sucht man sich auch die zugehörigen SDB zusammen und sucht die wichtigste Information heraus (z.B. Gefährlichkeitsmerkmale wie Brennbarkeit, ev. Grenzwerte in Österreich, Aufnahmewege, Giftigkeit, sonstige Gefährdungen, PSA etc. ). Dies alles lässt man in die so genannten Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente (S+G-Dok) einfließen, besorgt die PSA und unterweist die Mitarbeiter sowohl im Umgang mit den verwendeten Arbeitsstoffen als auch im Umgang mit der PSA. AUVA-Expertin Antes: „Das Ganze ist kein starres Konstrukt. Die Arbeitswelt ändert sich, und somit muss sich auch die Evaluierung dahingehend ändern, also auf den neuesten Stand gebracht werden. Auch Rückmeldungen der Mitarbeiter sollen einfließen.“

Die Gefahrenquellen

Die für die Reinigungsbranche wesentlichen Gefahrenquellen lauern hier:

  1. Reinigungsmittel (vom Glasreiniger bis zum Sanitär- oder Rohrreiniger)
  2. Biologische Arbeitsstoffe: Das sind verschiedenste Mikroorganismen wie Bakterien, Viren oder Pilzsporen
  3. Arbeitsmittel wie Maschinen, Hochdruckreinigungsgeräte oder Leitern

Zu den typischen persönlichen Schutz­ausrüstungen, die für Reinigungsarbeiten erforderlich sein können, zählen körperbedeckende Arbeitskleidung (z.B. Overall, gegebenenfalls Einmalschutzanzüge) mit Kopfbedeckung, flüssigkeitsdichte, desinfizierbare Gummistiefel, Gummischürze und Gummihandschuhe, ein Mundschutz zur Vermeidung von Schmierinfektionen, eine Schutzbrille und – wenn Aerosolbildung oder Staubaufwirbelung nicht sicher verhindert werden kann – eine Atemschutzmaske.

Schutz in hygienesensiblen Bereichen

Neben medizinischen Einrichtungen, in denen Menschen stationär oder ambulant untersucht, behandelt oder gepflegt werden, zählen auch Laboratorien sowie Einrichtungen der Blutabnahme zu den hygienesensiblen Bereichen. Bei bestimmten Reinigungsarbeiten, z.B. der Toilettenreinigung, sind geeignete Handschuhe zu tragen, zum Schutz der Hände mechanisch resistente und flüssigkeitsdichte Schutzhandschuhe. Zum Schutz der übrigen Körperteile sowie zum Schutz der Arbeitskleidung vor Kontamination durch Infektionserreger ist Schutzkleidung, z.B. Schutzkittel, Schutzhosen, Schutzschürzen und Schutzschuhe, zu tragen.

Schutz in der Industrie­reinigung – Kessel, Tank, Rohrreinigung

Grundsätzlich lassen sich im Bereich der Industriereinigung die manuelle und die mechanische Reinigung unterscheiden. Bei der manuellen Reinigung reinigt der Industriereiniger mit Hilfsmitteln wie z. B. Schaufel, Besen oder Putztüchern. Bei der mechanischen Reinigung (z.B. Hochdruck-Reinigung eines Wärmetauschers) ist nicht selten die eingesetzte Maschine Quelle von Gefährdungen. Die passende Schutzkleidung hierfür: wasserfeste Kleidung, Fußschutz, Schutzhelm mit Gesichtsschild oder Helm und Schutzbrille mit Seitenschutz, Gehörschutz, Schutzhandschuhe, möglichst mit Verstärkung gegen Hochdruck-Wasserstrahl, Atemschutz bei Entstehen gefahrstoffhaltiger Aerosole durch die Reinigung.

Schutz in der Gebäude- und Objektreinigung

Vjolca Fetai
Vjolca Fetai, Sicherheitsfachkraft B & M Industrie- und Gebäudereinigung GmbH

Da im Reinigungsgewerbe technische oder organisatorische Maßnahmen oft nur begrenzt einsetzbar sind, ist besonderes Gewicht auf die personenbezogenen Schutzmaßnahmen zu legen, also: Atemschutz, Augenschutz, Hautschutz, Handschutz. „Je nach Auftrag bzw. nach Anforderung der Kunden müssen unsere Mitarbeiter diverse persönliche Schutzausrüstungen tragen, angefangen vom Kopfschutz bis zum Ganzkörperoverall“, bestätigt die Sicherheitsexpertin der Firma B&M Industrie- und Gebäudereinigung GmbH, Vjolca Fetai, die Wichtigkeit der Einhaltung von Sicherheitsvorschriften. „Handschuhe und ein festes Schuhwerk bzw. Sicherheitsschuhe sind Hauptbestandteil der Ausrüstung.“ Wenn man z.B. im Lebensmittelbereich arbeite, wo sich Produktionsmaschinen befinden und diese mittels Schlauch und Lauge als Reinigungsmittel besprüht werden, müssten die Mitarbeiter bestimmte PSA tragen:

  • Vollvisier: schützt Gesicht und vor allem den Augenbereich vor Reinigungsmittel
  • Overall: schützt vor Nässe und Reinigungsmittel, aufgrund der verschiedenen Arten muss darauf geachtet werden, dass der Overall die Eigenschaft „spritzdicht“ und „Chemikalienschutz“ aufweist.
  • Handschuhe: schützen den Bereich der Hände. Auch hier muss man auf die Spezifikationen achten. Diese sind meist in den Sicherheitsdatenblättern des jeweiligen Reinigungsmittels zu finden. Beispiele dieser Eigenschaften: laugenbeständig, säurebeständig, Hitzeschutz, schnittfest.
  • Gummistiefel mit Stahlkuppen: sorgen für rutschfestes Schuhwerk und schützen die Füße vor Verletzungen.

„Die Arbeitskleidung allein zu tragen, schützt nicht“, betont die Sicherheitsexpertin, „man muss sich an die richtige Reihenfolge halten, z.B. Stiefel und Handschuhe unter dem Overall.“ Für die Fenster- oder Fassadenreinigung benötige ihr Personal in vielen Fällen einen Steiger, um auch höhere Flächen reinigen zu können. Diese Mitarbeiter müssten sich in jedem Fall mittels Sicherheitsgurt am Korb des Steigers angurten, so Fetai. So könne man vermeiden, dass bei starken Windstößen, einem Schwindelanfall oder dergleichen die Reinigungskraft von der Brüstung falle.
Für Arbeiten mit einer hohen Staubentwickelung gibt es unterschiedliche Filtermasken, die die Lunge vor Staub schützt. Zusätzlich gibt es hitzeschützende Kleidung, wenn man Produktionsöfen von innen reinigen muss. „In solchen Fällen“, so Fetai, „gibt es immer eine Norm, die diverse Spezifikationen und Gesundheitsmaßnahmen aufweist und an die man sich zu halten hat.“ Generell müssten jedoch spezielle Arbeiten vorher besichtigt werden, um eine Gefahrenanalyse durchführen zu können, beschreibt die Sicherheitsexpertin die optimale Vorgangsweise: „Unter Berücksichtigung aller Punkte kann dann die passende Ausrüstung ausgesucht werden, die alle Mitarbeiter schützt.“

Der Schutz der Mitarbeiter höchste Priorität

Denn in erster Linie hat der Schutz der Mitarbeiter höchste Priorität, betont Fetai: „Eine wichtige Vorschrift ist, dass bei uns kein Mitarbeiter seine Arbeit beginnen kann, bevor er nicht gründlich unterwiesen wurde.“ Sprachschwierigkeiten würden nicht als Ausrede gelten: „Aufgrund der sprachlichen Barriere übersetzen wir oft Unterweisungen in den jeweiligen Landessprachen unserer Mitarbeiter. Um sicher zu gehen, dass die Anweisungen klar und deutlich verstanden wurden, führen wir einen Wissens-Check durch. Dieser Vorgang findet einmal im Frühjahr und einmal im Herbst statt. Alle neuen Mitarbeiter werden vor Arbeitsantritt unterwiesen und dann in den regelmäßigen Abläufen integriert. Nach Arbeitsunfällen bzw. Beinahe-Unfällen werden die Arbeiten und Gegebenheiten erneut evaluiert und das Personal neu eingeschult.“

Spezialfall Tatortreinigung

Max Andexlinger, Experte für Tatortreinigung bei Hectas Facility Services Österreich
Max Andexlinger, Experte für Tatortreinigung bei Hectas Facility Services Österreich

Eine besondere Reinigungssituation stellt die so genannte Tatort-Reinigung dar. Max Andexlinger, Experte für Tatortreinigung bei Hectas Facility Services Österreich: „Obwohl wir uns unterschiedlichsten Anforderungen gegenüber sehen, ist die persönliche Schutzausrüstung bei jedem Einsatz gleich. Unser Personal trägt grundsätzlich Chemikalienschutz-Overalls für Gefahrstoff- und Reinraumbereiche sowie eine Schutzmaske mit Feinstaubfilter oder eine Gasmaske.“ Zur Ausrüstung gehörten außerdem eine Schutzbrille, Handschuhe und Gummistiefel bzw. Schuhüberzieher. Ein zentraler Punkt sei dabei die Qualität der Ausrüstung: „Wir legen Wert auf geprüfte hochwertige Produkte, um unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen optimal zu schützen.“

Klaus Strahlegger, Geschäftsführer Hectas Facility Services Österreich
Klaus Strahlegger, Geschäftsführer Hectas Facility Services Österreich

Geschäftsführer Klaus Strahlegger ergänzt: „Für die Tatortreinigung gilt ebenso wie bei anderen Reinigungsleistungen, dass jeder, der bei Hectas eingesetzt wird, geschützt sein muss.“ Freilich gebe es Besonderheiten, wie Andexlinger erläutert: Über die beschriebene Schutzausrüstung hinaus sei auch eine Hepatitis-Impfung der Mitarbeiter verpflichtend. „Und da die Tatortreinigung nicht nur körperlich anstrengend ist, ist es in diesem speziellen Bereich wichtig, psychisch belastbares Personal einzusetzen und im Problemfall auch zu begleiten.“ Auch in Hinblick auf die Arbeitsmaterialien werde gesondert verfahren: „Wir haben eigene Maschinen und Reinigungsgerätschaften im Einsatz, die nach jedem Einsatz vollkommen desinfiziert werden. Trotzdem dürfen sie zur Sicherheit nicht mehr für die herkömmliche Reinigung verwendet werden. Genauso verhält es sich mit Tüchern und Mopps. Hier verwenden wir nur Einwegmaterialien. Und für den Einsatz von Reinigungsmitteln gilt auch hier: Qualitativ hochwertige Produkten liefern das gewünschte Ergebnis.“

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