Bäderhygiene

Gefährliche Wonne in der Wanne

Seit 2009 sind auch Whirlwannen vom – novellierten – Bäderhygienegesetz erfasst. Allerdings fehlt noch die zugehörige Durchführungsvorschrift – die Rechtssicherheit schaffende Bäderhygieneverordnung.

Text: Hansjörg Preims

Zwei Monate bedingte Freiheitsstrafe wegen fahrlässiger Tötung, lautete Anfang dieses Jahres das – nicht rechtskräftige – Urteil am Bezirksgericht Saalfelden gegen einen Pinzgauer Hotelier. In einer seiner luxuriösen Blockhütten hatte sich Anfang 2010 eine 49-jährige deutsche Urlauberin beim Baden in der Whirlwanne mit tödlichen Keimen infiziert, laut ärztlicher Diagnose mit dem Bakterium „Pseudomonas aeruginosa“. Zehn Tage später verstarb die Frau, dem Strafantrag zufolge aufgrund einer Sepsis, die zu einem Multiorganversagen führte.

Arno Sorger
Arno Sorger

Ein tragischer Unglücksfall? Tragisch allemal, ein reiner Unglücksfall aber nicht unbedingt, denn dass Whirlwannen eine bäderhygienische Schwachstelle darstellen, wissen Hygienexperten nicht erst seit diesem Fall. Arno Sorger, Geschäftsführer und Technischer Leiter der W. H. U. GmbH (Wasser – Hygiene – Umwelt), St. Johann/Pongau: „Bei der Whirlwanne haben wir keine Wasseraufbereitung im eigentlichen Sinne. Der Badegast badet, je nach Ausführung, entweder in reinem (erwärmtem) Trinkwasser oder gechlortem (erwärmtem) Trinkwasser. Es sprudelt Luft, über Pumpen wird das Wasser in den Kreislauf geführt, Massagedüsen werden aktiviert und dabei werden Schmutz, Schweiß, Fett und Hautschuppen von der Hautoberfläche abgetragen. Dieser Schmutz setzt sich dann in den Leitungen im ganzen System fest, und das ist Nährstoff für Mikroorganismen. Auch die Badewassertemperatur von ca. 38° ist die optimale Wachstumstemperatur für diese Mikroorganismen. Da das Wasser nicht dauernd desinfiziert ist und keine Wasseraufbereitung stattfindet, können Bakterien in diesem System wachsen.“

Whirlwanne ist nicht gleich Whirlpool

Wichtig ist, den Unterschied zwischen Whirlwanne und Whirlpool darzustellen. Ein Whirlpool ist im Prinzip ein ganz normales Schwimmbecken, nur eben wesentlich kleiner und mit Massagedüsen und Lufteinblasung, aber wie ein Schwimmbad mit einer aufwändigen Wasseraufbereitungsanlage und einer Chlorungsanlage zur permanenten Desinfektion dahinter, so dass man – solange das System funktioniert – immer einwandfrei sauberes Wasser hat. Eine Whirlwanne ist  ohne Wasseraufbereitung. Whirlwannen sind auch nur für eine Person zugelassen.
Abhängig vom Aufstellungsort, muss man bei Whirlwannen zwischen Wannen, die unter das Bäderhygienegesetz, und „privaten Wannen“ unterscheiden. Unter das Bäderhygienegesetz fallen Wannen in einem Hotel (auch in Hotelzimmern), in einem Pensionsbetrieb, in einem öffentlichen Schwimmbad, in einer Saunaanlage. Auch Whirlwannen im Bordell fallen darunter. Whirlwannen, die für mehr als 5 Wohneinheiten bestimmt sind (z.B. im Rahmen eines Gemeinschafts-SPA in Mehrparteienwohnhäusern) fallen ebenfalls unter das Bäderhygienegesetz.

Schwebezustand zwischen genehmigt und nicht genehmigt

Die angesprochene Hygieneproblematik betrifft sowohl die öffentlichen („Wannen die unter das Bäderhygienegesetz fallen“) wie auch die privaten Whirlwannen. Hygienespezialist Sorger: „Gerade im privaten Bereich ist es oft so, dass diese typischen schwarzen Flankerln aus den Düsen herauskommen, wenn man das Gerät einschaltet. Das sind Ablösungen massiver Biofilme, die sich in den Leitungen gebildet haben. Der Unterschied zwischen privat und gewerblich ist allenfalls der, dass im Privatbereich im Erkrankungsfall keiner nach dem Grund fragt. Im gewerblichen Bereich kann es hingegen juristische und strafrechtliche Probleme für den Betreiber zur Folge haben.“
Für Wannen im öffentlichen Bereich gibt es seit 2006 die ÖNORM M 6222-1 „Anforderungen an die Beschaffenheit des Badewassers in Whirlwannen“. „Aber leider sind auch nach dem Jahr 2006 noch sehr viele Wannen eingebaut worden, die nicht dieser Norm entsprochen haben. Und das sind diejenigen, die uns heute die Hauptprobleme bereiten, weil sie genehmigt werden müssten, aber eigentlich nicht genehmigbar sind“, erklärt Sorger die Problematik. Dabei sind in dieser Norm die Hygieneanforderungen an eine Whirlwanne genau definiert sowie auch die verschiedenen Verfahren, wie diese Wannen hygienisch zu betreiben sind.

Füllwasserchlorung

Eines der Verfahren nach der ÖNORM M 6222-1 ist die Füllwasserchlorung der Whirlwanne. Das heißt, der Badegast badet nicht in erwärmtem Trinkwasser, wie es aus der Wasserleitung kommt, sondern – genauso wie in einem Whirlpool – in gechlortem Wasser bzw. in Wasser, dem schon beim oder nach dem Füllen Chlor zugesetzt wird. Sorger: „Hier ist die Gefahr für den Badegast am geringsten, und dies ist auch aus meiner Erfahrung das System, das am wenigsten Probleme bereitet.“ Kleiner Unterschied zu einem Whirlpool: Bei diesem läuft die Aufbereitungsanlage ohne Unterbrechung 24 Stunden am Tag. Bei der Whirlwanne dagegen läuft die Chlorungsanlage nur, wenn sie gerade gefüllt wird. Das heißt, wenn die Wanne – etwa außerhalb der Saison – länger nicht in Betrieb ist, kann es zu Ausfällungen, Verstopfungen und Verklebungen in den Dosierleitungen kommen. Es ist dann zwar eine entsprechende Technik vorhanden, die aber durch die seltene Benutzung nicht mehr einsatzfähig ist. Ein anderes Problem ist Luft in den Leitungen. Die Desinfektionslösung wird dann nicht mehr ausrechend durch die Leitungen gepumpt. Ohne sorgfältige Wartung hat man also schnell auch mit richtiger Technik ein mikrobiologisches Problem.

Spüldesinfektion

Als etwas eleganteres Verfahren, wenngleich mit Vor- und Nachteilen, gilt das Verfahren der Spüldesinfektion. Bei diesem Verfahren badet der Gast in (erwärmtem) Trinkwasser. Nach dem Baden wird das gesamte System mit Desinfektionsmittel gespült. Bei diesem System gibt es zwei Hauptvarianten:
Bei der einen Variante lässt man den Badegast zunächst baden. Nach dem Badeende setzt man dem abgebadeten Wasser eine entsprechende Menge eines Chlorpräparats zu und lässt das ganze System noch einmal laufen. Die Vorteile von diesem System: Der Badegast badet nicht in gechlortem Wasser und der Wasserverbrauch ist nicht so hoch wie bei den anderen Verfahren. Der Nachteil ist, dass der Badegast rechtzeitig nach dem Baden die Wanne verlassen muss, denn ist er noch drinnen, wenn das Chlorpräparat zugesetzt wird, bekommt ihm das vielleicht nicht ganz gut. Eine schwere Gesundheitsgefährdung muss er dabei zwar nicht fürchten, aber leichte Unbekömmlichkeiten kann es bei den Chlormengen, die da hinein kommen, schon geben. Ein weiterer Nachteil dieses Verfahrens ist, dass im Prinzip mit schmutzigem Wasser gespült wird, nämlich mit dem abgebadeten Wasser.

Frischwasserspülung

Die  zweite Variante ist die Frischwasserspülung: Das abgebadete Wasser verlässt die Wanne, die dann mit frischem, hochgechlortem Wasser gespült wird. Hier kann man wiederum zwei Verfahren unterscheiden: Entweder man spült das gechlorte Wasser gleich über die Wasser- und Luftleitungen in die Wanne hinein. Diese Variante verbraucht weniger Wasser, ist aber von der Schaltung relativ kompliziert. Oder man füllt die Wanne mit gechlortem Wasser und lässt sie dann ganz normal (wie beim Baden) über den Kreislauf wieder laufen. Das braucht wesentlich mehr Wasser, ist aber von der Schaltung her einfacher.

Manuelle Spüldesinfektion

Weiters lässt die Norm auch noch eine manuelle Spüldesinfektion zu. Das heißt, wenn der Badegast die Wanne verlassen hat, wird dem abgebadeten Wasser eine entsprechende Chlormenge zugesetzt. Das wird vor allem im therapeutischen Bereich angewandt, wo sehr viele Wannen – z.B. als Hydroxeur- oder Druckstrahlmassagewannen – im Einsatz sind. Auch diese fallen unter den Begriff Whirlwanne und werden mit manuellem Chlorzusatz betrieben, weil es sonst kaum möglich wäre, die kurzen Takte zwischen den Patienten einzuhalten.
Es muss aber darauf hingewiesen werden, dass die ÖNORM M 6222-1 zwar die manuelle Chlorzugabe erlaubt, der vorliegende Entwurf zur Bäderhygieneverordnung aber die manuelle Chlorzugabe verbietet. Wenn also die neue Bäderhygieneverordnung in Kraft tritt, ist es nicht mehr möglich, neue Wannen ohne automatischen Desinfektionsvorgang genehmigen zu lassen.

Keine ausreichenden Gebrauchsanweisungen in den Hotelzimmern

„Gerade in den Zimmern im Hotelbereich ist die automatische Desinfektion bis jetzt nicht weit verbreitet“, gibt Arno Sorger zu Bedenken. Man habe auch jetzt schon bei den meisten in Hotelzimmern eingebauten Wannen zwar eine eingebaute Spüldesinfektion, die aber per Knopfdruck manuell ausgelöst werden müsse. „Abgesehen davon, dass man nicht kontrollieren kann, ob jeder Badegast auch tatsächlich den Knopf nach dem Baden drückt, haben wir hier das Problem, dass in den meisten Hotelzimmern keine ausreichenden Anweisungen für den Gebrauch der Wanne aufliegen.“ Er, Sorger, sei schon in vielen Hotelzimmern gewesen, sogar mit Technikern, und auf die Frage, wie man eine Spüldesinfektion der Wanne durchführt, habe Ratlosigkeit geherrscht. Das heiße: „Theoretisch könnte eine Spüldesinfektion durchgeführt werden, in der Praxis wird es aber nicht gemacht, weil sich kaum einer auskennt.“

Grundsätzlich zwei Bereiche der Desinfektion

Grundsätzlich gibt es zwei Bereiche der Desinfektion von Whirlwannen: die Desinfektion des Wannenkreislaufes und die Desinfektion der Wannenoberfläche selbst. Bei der Desinfektion des Wannenkreislaufes werden die ganzen Rohrleitungen mehr oder weniger automatisch gespült. Von dem zu trennen ist die Desinfektion der Wannenoberfläche durch Auswischen mit einem entsprechenden Desinfektionsmittel. Während die Spüldesinfektion nach jedem Badegast zu erfolgen hat, muss eine Desinfektion der Wannenoberfläche nur mindestens einmal pro Tag erfolgen. Sorger: „Diese Begriffe werden sehr oft vermischt, sprich: bei einem Mittel, das zur Desinfektion von Whirlwannen geeignet ist, wird sehr oft nicht unterschieden, ob es zur Desinfektion der Wannenoberfläche oder für den Spülkreislauf geeignet ist. Das muss man klar auseinanderhalten. Zur Spülkreisdesinfektion bzw. der Desinfektion des Wannenkreislaufes sind ausschließlich Chlorpräparate zugelassen – Natriumhyporchlorit, Kalziumhyporchlorit, Kaliumhyporchlorit, Lithiumhyporchloritoder Natriumdichlorisocyanurat (dieses Chlorpräparat wird gerne auch in privaten Schwimmbädern verwendet).“

Gefahren für die Gesundheit

Arno Sorger erklärt die größten Gefahren für die Gesundheit durch mangelnde Whirlwannen-Hygiene:
Eine solche Gefahr entsteht grundsätzlich durch mikrobiologisches Wachstum und Biofilmbildung in der Wanne. Die Hautoberfläche gibt beim Baden sehr viele Stoffe ab, die dann in den Kreislauf gespült werden und sich an die Rohroberflächen anlagern – Hautschuppen, Hautfett, Schweiß oder Eiweißstoffe, die von der Haut ausgeschieden werden. Das sind Nährstoffe für Bakterien, Pilze und andere Mikroorganismen.
In solchen Systemen kommt es oft zur Vermehrung von Pseudomonas aeruginosa, der unter anderem Ohrentzündungen (Otitis externa, das sog. „Schwimmerohr“) verursachen kann. Er kann auch – vor allem bei kleinen Hautläsionen – Eiterungen verursachen, langwierige, sehr schwer heilende Wunden. Und in schwersten Fällen Lungenentzündungen, die – wie man bei dem Vorfall im Pinzgau gesehen hat – auch tödlich verlaufen können, und zwar nicht nur bei kranken, sondern auch bei gesunden Menschen.
Wobei Pseudomonas aeruginosa nur einer in einer ganzen Reihe von Mikroorganismen ist, die gesundheitsgefährdend sein können. Von hoher Relevanz sind auch Legionellen, die in vielen Fällen sich gar nicht in der Wanne selbst vermehren (wenn die Wanne oft außer Betrieb ist, ist es für die Legionellen einfach zu kalt), sondern nur über das Leitungsnetz in die Wanne gespült werden. Legionellen können schwere Lungenentzündungen  – die Legionellose (Legionärskrankheit) – verursachen. Diese kann man sich also auch in Whirlwannen holen. Weiters ist immer zu bedenken, dass in der Whirlwanne nicht nur Keime von der Hautoberfläche abgespült werden, sondern auch viele Fäkalkeime in das System hineingebracht werden. Und bei Vorhandensein von Fäkalkeimen muss man immer davon ausgehen, dass eine Infektionsübertragung stattfinden kann. Umso wichtiger ist es, dass dieses System immer peinlich sauber gehalten wird.

Neue Bäderhygiene­ver­ordnung dringend erwartet

Im Jahr 2009 wurde das Bäderhygienegesetz novelliert. Seitdem sind Whirlwannen auch vom Bäderhygienegesetz erfasst. Allerdings fehlt noch die zugehörige Durchführungsvorschrift, die Bäderhygieneverordnung. Es ist jetzt  noch immer die Bäderhygieneverordnung von 1998 gültig, in der es keine Hinweise über Whirlwannen gibt. Daher warten Hygieneverantwortliche dringend darauf, dass die neue Bäderhygieneverordnung herauskommt, um Rechtssicherheit zu haben. Derzeit kann man sich nur an die geltenden Normen halten. Normen sind aber nur Empfehlungen, und das bedeutet einen Unsicherheitsfaktor in Bewertungen und Beurteilungen.
Die ÖNORM M 6222-1 soll zum Großteil in die Verordnung gegossen werden. „Wobei es“, so Sorger, „kleine Unterschiede gibt: Einer der Unterschiede ist, wie schon erwähnt, dass für Neuanlagen die automatische Desinfektion verbindlich vorgeschrieben wird. Es gilt auch ein etwas weniger strenger Grenzwert für Legionellen, weil Legionellen in die Wanne sehr oft nur über das Füllwasser hineinkommen (siehe oben). Das heißt, das System selbst ist eigentlich einwandfrei, aber im Füllwasser sind Legionellen enthalten. Nach Abwägung der gesundheitlichen Risiken soll nun ein Legionellen-Grenzwert von 10 KBE pro 100 ml festgelegt werden. In der Norm steht derzeit: Legionellen dürfen in 100 ml nicht nachgewiesen werden. In diesem Fall wird die Bäderhygieneverordnung also weniger streng als die ÖNORM M 6222-1.“

kommentare

2 Antworten

  1. Vielen Dank für diesen sehr informativen Artikel zum Thema Whirlpool Hygiene. Es ist wirklich erschreckend auf wie viele Dinge man achten muss, wenn man doch eigentlich nur entspannt in seiner Wanne baden möchte. Ich hoffe dieser Beitrag hilft den Betreibern von Whirlpool Badewannen noch einmal klar zu machen, welche Verantwortung sie gegenüber Ihren Kunden haben.

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