schulungsraeumlichkeiten

An einem Strang zu noch mehr Qualität

Die ÖNORM D 2240 befindet in der Endphase ihrer Ausarbeitung. Dieses Regelwerk, vom Bundesarbeitskreis für Aus- und Weiterbildung in enger Zusammen-arbeit mit allen Landesinnungen erarbeitet, soll die Basis dafür bilden, die Schulungsangebote im Bereich Gebäudereinigung einheitlicher und deren Qualität – auf einem Mindeststandard-Niveau – für Auftraggeber vergleichbarer zu gestalten als in der Vergangenheit.

Text: Hansjörg Preims

Angenommen, zur Durchforstung des Regel-Dickichts müssten für jede neue Norm drei andere abgeschafft werden: Die ÖNORM D 2240 gehörte zweifellos zu denen, die dafür stünden, auf diverse andere zu verzichten, um sie einführen zu können. Diese Norm, deren Verabschiedung für Ende Juni 2014 geplant ist, regelt und standardisiert die Ausbildungen in der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung sowie Hausbetreuung mit deren Inhalten und Mindeststandards für Ausbildungsstätten – strukturiert aufgelistete Mindeststandards bezüglich

  • Inhalt der einzelnen Schulungen,
  • Dauer (Stunden) der einzelnen Schulungen, auch geteilt in Theorie und Praxis,
  • Voraussetzungen, welche die Vortragenden von ihrer eigenen Ausbildung her mitbringen sollten,
  • Anforderungen an die Ausstattung einer jeweiligen Ausbildungsstätte.

Diese Norm umfasst alle am Markt angebotenen Kurse im Reinigungsbereich, von Vorbereitungskursen für den Lehrabschluss und die Meisterprüfung über Gebäudereinigungs-Desinfektor-Kurse, Objektleiterkurse, Sonderreinigungskurse für einzelne Bodenbeläge und Auditor-Kurse bis hin zu den Basiskursen für Reinigungskräfte.

Die Ausgangslage

Es ist dies ein Regelwerk, das die Interessensvertretung für notwendig hielt, weil die Ausbildungssituation unbefriedigend ist, für die Reinigungsbranche selbst wie auch für deren Auftraggeber. Beispiel Ausbildung zum Objektleiter bzw. Servicemanager: Dafür gab es am Markt der Kursanbieter in den Bundesländern unterschiedliche Angebote – Objektleiterkurse mit acht Stunden, mit 16 oder auch mit 24 Stunden, auch mit unterschiedlichen Inhalten. Wobei es auf der Hand lag, dass in acht Stunden nicht in gleichem Umfang Fachwissen und Daten vermittelt werden konnten wie in 24 Stunden. Schulungsbestätigung aber gab es für alle Teilnehmer jeweils die gleiche, sodass es für Auftraggeber, öffentliche wie private, schwierig war, zwischen den Wertigkeiten der unterschiedlichen Ausbildungsnachweise zu unterscheiden, sofern sie überhaupt Kenntnis davon hatten, dass es hier Unterschiede gab.
Man will auch nicht mehr Meisterausbildungen anerkennen, die irgendwo im Hinterzimmer eines Gasthauses abgehalten werden, wo kaum Übungsflächen und -räumlichkeiten zur Verfügung stehen.

Maßnahmen

In Zukunft soll vielmehr gelten: Wer einen Meisterkurs anbietet, braucht praxisgerecht simulierte Räumlichkeiten wie ein Krankenzimmer, eine Küche und einen Sanitärbereich sowie verschiedenste Bodenbeläge, die es am Markt gibt. Es muss die Möglichkeit geben zum Schleifen, Ölen und Versiegeln eines Parkettbodens, zum Kristallisieren eines Steinbodens, zum Reinigen von Linoleum, PVC und Kautschuk u.a.m. Wenn diese Ausstattung nicht zur Verfügung stehe, könnten die Kursteilnehmer nicht adäquat ausgebildet werden, sie würden dann ungenügend vorbereitet zu den Prüfungen geschickt, und das wolle man nicht mehr, das schade auch dem Image der Branche, so der klare Standpunkt der Initiatoren dieser Maßnahmen. Daher sei es wichtig gewesen, mit dieser ÖNORM die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Teilnehmer an einem Vorbereitungskurs zur Meisterprüfung gut vorbereitet und mit dem nötigen Rüstzeug zur Prüfung antreten könnten.
Auch hat man die Zahl der Teilnehmer an einer Ausbildung und die Gerätschaften, Reinigungsprodukte und Materialien, die dafür zur Verfügung stehen müssen, in Verhältnis zueinander gestellt. Das heißt, in der ÖNORM D 2240 ist nicht nur genau aufgelistet, welche Gerätschaften, Produkte und Materialien es vor Ort braucht, sondern auch wie viele im Verhältnis zur Teilnehmerzahl.
Welche Voraussetzungen laut ÖNORM die Vortragenden von ihrer eigenen Ausbildung her mitbringen sollten, das hängt naturgemäß von der jeweiligen Schulungsmaßnahme ab. Für einen Vortragenden im Basiskurs für Reinigungskräfte gibt es andere fachliche Kriterien als zum Beispiel für den, der einen Objektleiterkurs abhält. Geregelt ist in der Norm übrigens auch die Anzahl der Vortragenden. Zum Beispiel für einen Vorbereitungskurs zur Meisterprüfung sollen es mindestens fünf Vortragende sein.
Weiters beinhaltet die ÖNORM D 2240 eine Checkliste, nach welcher jemand selber checken kann, ob er die Voraussetzungen für ein Ausbildungsangebot hat oder nicht bzw. was er alles installieren, investieren oder organisieren muss, um diese Voraussetzungen abbilden zu können. Man wolle damit niemanden einschränken, betonen die für diese Maßnahmen Verantwortlichen, sondern einem jeden die Möglichkeit geben, strukturiert vorzugehen und für sich abzuklären, für welche Ausbildung er die Voraussetzungen und Strukturen hat.

Motive

Eingeleitet wurden diese Maßnahmen mit dem so genannten „Meisterbuch“, mit dem Ziel, den Ausbildungsinhalt, den man angehenden Meistern vermittelt, in ganz Österreich gleich zu gestalten. Dann hat man gesehen, dass es nicht ausreicht, nur die Schulungsunterlagen zu vereinheitlichen, sondern dass auch bei allen anderen Maßnahmen, die eine Ausbildung umfasst – wie eben die Ausbildungsstätte, Materialien und Gerätschaften –, Mindeststandards und für alle gleiche Voraussetzungen geschaffen werden müssen.
Und ein weiteres Motiv war eben, dass immer mehr Auftraggeber großen Wert auf eine gute Ausbildung des gewerblichen Reinigungspersonals vor Ort legten, aber keine Möglichkeit hatten, dies am Markt der Schulungsangebote vergleichend zu bewerten. Wenn ein Auftraggeber für die Personen, die bei ihm reinigen sollten, einen Basiskurs forderte, konnte er nicht wissen, ob der Kurs von Anbieter X der gleiche war wie der des Ausbildners Y.

Ziele

Eine Vereinheitlichung der Schulungs­angebote, und zwar auf Mindeststandard-Niveau, soll diesen unbefriedigenden Zustand beenden. Auch wenn diese Norm nicht bedeutet, dass sich jeder Kursanbieter daran halten bzw. normenkonform arbeiten muss. Wenn aber zwei Firmen zum Beispiel Basiskurse nach der ÖNORM D 2240 anbieten, wissen die Auftraggeber, dass es sich um die gleichen Inhalte handelt. Den Schulungsanbietern bietet es wiederum die Möglichkeit, sich zertifizieren zu lassen und den Beleg zu erbringen, dass sie die Mindeststandards, die in der ÖNORM vorgegeben sind, erfüllen. Wobei man sich auch nur für einen oder einzelne Kurse ÖNORM-konform zertifizieren lassen kann.
Zur Präzisierung: Zertifizieren lassen kann sich ein Schulungsanbieter nur nach der ÖNORM ISO 29990 („Lerndienstleistungen für die Aus- und Weiterbildung – Grundlegende Anforderungen an Dienstleister“), einem Derivat der allgemeinen Qualitätsnorm ISO 9001 für Anbieter von Lerndienstleistungen. Und wenn er schwerpunktmäßig Gebäudereinigungs- oder Hausbetreuungs-Ausbildungen anbietet, muss er für diese Zertifizierung die Kriterien der D 2240 erfüllen.

Erwartungen

Letztlich sollen alle diese strukturellen und inhaltlichen Maßnahmen im Bereich der Ausbildung dazu führen, die Qualität der Reinigungsleistung weiter zu erhöhen und damit auch das Image der Branche langfristig zu verbessern. Und den Mitarbeitern in der Gebäudereinigung soll durch eine optimale Ausbildung die Möglichkeit gegeben werden, ihre Arbeit wertzuschätzen und diese Wertschätzung auch vor Ort zu erfahren. Denn erst wenn in der Gesellschaft sich das Bewusstsein etabliert habe, wie wichtig die Reinigung nicht nur für die Sauberkeit und Hygiene, sondern auch für den Werterhalt der Objekte und letztlich auch für die Gesundheit der Menschen sei, könne man sagen, „wir haben es geschafft“, sind sich alle Standesvertreter einig. Schaffen könne man das aber nur, „wenn die Leistungen vor Ort professionell sind, und das sind sie nur, wenn die Mitarbeiter gut geschult sind.“


Was halten Sie von der ÖNORM D 2240?

Gerfried Kapaun, Landesinnung Steiermark: „Viel, sehr viel! Wir sind ja wie alle Landesinnungen dabei; der Weg der Vereinheitlichung sollte unter allen Umständen weiterverfolgt und ausgebaut werden. Nur so kann die Branche etwas an Qualität dazugewinnen. Ich wünsche mir, dass die Gebäudereiniger die Ausbildung als Qualitätsmaßnahme, als Qualifizierung sehen und nicht als notwendiges Übel, um Punkte für eine Ausschreibung zu sammeln.“

Mag. Gregor Berger, GF Landes-innung NÖ: „Wir bewerten die Schaffung dieser Norm als sehr positiv!“



Nur qualifizierte Trainer sollen unterrichten

Tatschl
Johann Tatschl, GF Cleaning Company

Wir – die Cleaning Company* – sind jetzt seit 7 Jahren im Geschäft, und da ist schon einiges weitergegangen. Aber kein Wunder, wir haben ja auch einen 30-jährigen Aufholbedarf und die Nachfrage ist auch deutlich gestiegen. Das kommt erstens durch die Anforderungen, die immer mehr auch in die Ausschreibungen aufgenommen werden – vor allem durch die BBG –, aber auch durch die Anzahl der Hausbetreuer, die nun Meisterkurse zur Erlangung des DFG-Gewerbescheins machen, um der Auftraggeberhaftung zu entgehen. Der Ausbildungssektor hat sich während meiner Zeit auch sehr stark professionalisiert, obwohl es noch einiges zu tun gibt. Immer noch gibt es viel zu viel Improvisation. Ich meine damit, dass ein guter Praktiker noch lange keinen guten Lehrer abgibt. Das ist ja in der Schule auch so: Wer gut in Geographie ist, kann ja auch noch lange nicht gut Geographie unterrichten. Meiner Meinung nach sollten eben nur zertifizierte Trainer unterrichten. Wir brauchen ausgebildete Wissensvermittler, denn ein guter DFG-Meister ist noch lange kein guter Pädagoge. Es reicht einfach nicht aus, wenn jemand das Skriptum herunterliest. Lernen bedeutet ja die Verwendung aller Sinne, und der Auftrag an die Lehrer umfasst immer gleich zwei wesentliche Bereiche: 1. Die Vorbereitung zur Prüfung und 2. Die Vermittlung des Wissens zur Nutzung in der Praxis. Bei uns in „The Cleaning Company“ sind derzeit 13 MeisterInnen als Trainer und Berater tätig. Laufend interne und externe Weiterbildungsmaßnahmen (zertifizierte Trainerausbildung) sowie Exkursionen mit den Trainern zu Herstellern und Lieferanten sind Bestandteil unserer Qualitätssicherung in der Ausbildung.

* Neben ihrer Präsenz im Bereich Schulung und Ausbildung in den Bundesländern Kärnten, Wien, Steiermark und Salzburg bereitet die Cleaning Company für Herbst 2014 auch den Start in Slowenien vor.


Ausbildungsangebote nach Bundesländern

ausbildungsangebote


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