Bewegung ist notwendig – im Sinne der Beschäftigten

 

Monika Rosensteiner
Monika Rosensteiner
Ursula Woditschka
Ursula Woditschka

Wenn Unternehmen Aufträge in der Gebäudereinigung ausschreiben, dann ist es inzwischen glücklicherweise so, dass Kriterien über den Zuschlag entscheiden, so etwa die Ausbildung von Mitarbeitern oder Zertifizierungen betreffend. Trotz dieser zu erfüllenden Kriterien ist noch ein weiter Weg zu gehen. Einer jener notwendigen Meilensteine ist die Perspektive für die Beschäftigten nach Auftragsabschluss, immerhin werden Vergaben meist zwischen einem und fünf Jahren ausgeschrieben. Niemand fragt, was danach mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern passiert – verlieren sie ihren Job oder werden sie übernommen? An einem ordentlichen Personalübergang führt also kein Weg vorbei. Nicht zu vernachlässigen ist zudem, wie weit Reinigungskräfte Betriebskantine oder Teeküche nutzen dürfen – beides ist oft nur Stammpersonal vorbehalten. Zertifizierungen wie „Familienfreundlicher Betrieb“ sind gut und richtig, betreffen aber nur den Stammbetrieb, wo die Reinigungskräfte aber nur selten tätig sind. Ähnliches gilt für Sozialleistungen – Ausschreiber lassen eigenen Mitarbeitern etwa einen Zuschuss für die Kantine zukommen, doch auf die „eingekauften“ Reinigungskräfte wird vergessen. Damit die Arbeit bewältigbar bleibt, brauchen speziell ältere Arbeitnehmer eine Reduzierung der zu reinigenden Quadratmeter – gemäß der ÖNorm D 2050.

Apropos Normen: Speziell in der Sonderreinigung müssen Arbeitnehmerschutzvorschriften (Leiter) eingehalten werden, Akkordarbeit macht das jedoch unmöglich. Eine ÖNorm ist hier unumgänglich. Zu einem wesentlichen Kriterium für Ausschreibungen sind zusammenhängende Stunden anstatt Teilzeit an den Tagesrändern. Dies ermöglicht es den Reinigungskräften, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, gleichzeitig kommen sie aber auch zu mehr Stunden und mehr Verdienst.

Apropos Verdienst: KV-Überzahlung gibt es kaum, da die Ausbildung und Qualifikation der Mitarbeiter nicht honoriert wird – ein Missstand. Auch hier ist Bewegung notwendig. Auch zu berücksichtigen ist eine ausreichende Personalreserve im Krankheitsfall oder bei Urlaub. Dadurch würde es zu weniger Belastung und weniger Arbeitgeberkündigungen kommen (zu viele Krankenstandstage führen automatisch zur Kündigung). Wie man sieht, gibt es also noch genug zu tun in der Reinigungsbranche – im Sinne der Beschäftigten.


Monika Rosensteiner ist Vorsitzende des Fachbereiches Gebäudemanagement in der Gewerkschaft vida, Ursula Woditschka Fachbereichssekretärin


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