Neuinvestitionen von KMU werden kräftig gefördert

Investitionszuwachsprämie: Heuer und 2018 sollen rund 10.000 Betriebe mit insgesamt 175 Millionen Euro finanziert werden

Nach jahrelangem Investitionsstau soll heuer wieder kräftig in die Hände gespuckt werden. Die Regierung will mit einer neuen, bundesweiten Prämie Klein- und mittlere Betriebe dazu animieren, in neue Maschinen, Anlagen oder Räumlichkeiten zu investieren. Das Einreichportal für die Investitionszuwachsprämie (IZP) steht bereits offen, die genauen Richtlinien müssen noch vom Bund beschlossen werden.
Insgesamt stehen für die IZP in den nächsten beiden Jahren 175 Millionen Euro zur Verfügung, 40 Millionen davon sind für den Tourismus vorgesehen. Ziel ist es, rund 10.000 KMU damit unter die Arme zu greifen und ihre Neuanschaffungen zu unterstützen und damit Wachstums- und Beschäftigungsimpulse zu erzielen. Bis zu 25.000 zusätzliche Jobs sollen dadurch geschaffen werden. Zu beachten sind folgende Voraussetzungen: Gefördert werden Neuinvestitionen in einer Betriebsstätte in Österreich, die zumindest um 50.000 Euro (Klein- und Kleinstunternehmen) oder 100.000 Euro (mittlere Betriebe bis 250 Mitarbeiter) höher liegen als der Wert der durchschnittlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten der letzten drei Geschäftsjahre.
Der Zuschuss beträgt je nach Firmengröße zwischen 10 und 15 Prozent des Investitionszuwachses, maximal jedoch 75.000 Euro. Förderanträge können ab sofort über das Portal der Förderbank austria wirtschaftsservice www.aws.at oder für Tourismusbetriebe über die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) www.oeht.at gestellt werden. Primäre Zielgruppe sind kleine und mittlere Gewerbe- und Handwerksbetriebe, die etwa eine neue Lagerhalle errichten, zusätzliche Maschinen anschaffen oder das Betriebsgebäude sanieren wollen.

Selbstcheck

Um zu überprüfen, ob die Investition überhaupt förderbar ist und wie hoch die Prämie ausfallen könnte, bietet die aws über den Fördermanager einen eigenen „Selbstcheck“ an. Von der Prämie ausgenommen sind etwa Pkw oder Grundstücke. Die Vergabe der Förderungsmittel erfolgt nach der Reihenfolge der eingehenden, vollständigen und beurteilbaren Anträge. Wichtig: Die Investition, für die die Förderung beantragt wird, muss heuer oder 2018 erfolgen.
Die neue Prämie, aber auch die Verlängerung des Handwerkerbonus, sorgen zumindest für eine gute Stimmung zum Jahreswechsel. Laut einer Befragung der Wirtschaftskammer wollen vor allem Jungunternehmen 2017 wieder mehr investieren. 29 Prozent (+7%) planen ihre Investitionen heuer zu steigern, nur 26 Prozent – der niedrigste Wert seit 2011 – wollen ihre Investitionen senken.

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