1. Kündigungsfristen
Die Angleichung Arbeiter/ Angestellte und die damit verbundene extreme Ausweitung der Kündigungsfristen, beginnend mit 6 Wochen ab dem ersten Jahr wurde durch Initiativantrag um 1/2 Jahr auf 1.7.2021 verschoben. Die Forderung nach einer branchenverträglichen Lösung der Kündigungsfristen bleibt aufrecht. Die extreme Ausweitung der Kündigungsfristen ist in einer Brachen wie den DFG und Hausbetreuern mit einer Personalfluktuation von durchschnittlich mehr als 60% im Jahr wirtschaftlich nicht vertretbar. Nach einer Studie der KMU Austria entstehen dadurch Mehrkosten beim Personal von ca. 2,5%. Die Bemühungen der Bundesinnung für eine branchenverträgliche Lösung bleiben unvermindert aufrecht.
2. KV-Verhandlung
Die Gewerkschaft Vida verweigert die Anerkennung unserer Branche als Saisonbranche, trotz einer Untersuchung der Statistikabteilung der WKO auf Basis der Daten des Hauptverbandes der SV, welches die Saisonbrancheneigenschaften eindeutig nachweist (Schwankungsbreite mehr als 30% im Beschäftigtenstand bei mehr als 50% der Betriebe) was Voraussetzung für die Regelung von Kündigungsfristen im KV ist, die Zuerkennung der Saisonbrancheneigenschaft.
Trotz Angebot eines 3 Jahresabschlusses seitens der Arbeitgeber bei dem der Mindestlohn von 1700€ ab 2023 erreicht werden würde und einer verbesserten Regelung bei den Kündigungsfristen war ein Abschluss vorerst nicht möglich.
Um trotz unterbrochener Verhandlung einen Abschluss zu ermöglichen wurde von den Arbeitgebern noch ein Versuch gestartet und eine Angebot coronabedingt schriftlich der Vida übermittelt. Letztlich ist ein KV-Abschluss für 2021 am 25.11. erreicht worden, der die Frage der Kündigungsfristen ungelöst lässt.
Folgenden Punkte wurden vereinbart:
- Lohnerhöhung gewichtet im Durchschnitt mit 1,59 %
- Die Änderung der Kündigungsbestimmungen wird auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens von § 1159 ABGB in der Fassung des Bundesgesetzes, BGBl. I Nr.153/2017 (1.7.2021) verschoben, voraussichtlich der 1.7.2021. Es ist gelungen, eine aus dieser Bestimmung resultierende 14 tägige Kündigungsfrist zumindest bis zum 30.6.21 abzuwenden.
- Gesetzliche Anpassung Karenzanrechnung ab 1.8.2019
- Empfehlung der Bundesinnung für die Auszahlung einer steuerbegünstigen Corona-Prämie in der Höhe von € 100 im Kalenderjahr 2020, mit Veröffentlichung auf der Homepage
3. Kostenerhöhung 2021/Schiedskommission
Der Antrag auf Feststellung der Kostenerhöhung DFG mit Geltungsbeginn 1.1.2021 wurde bereits eingebracht, am 16.12.2020 findet die Verhandlung statt, vom Ergebnis informieren wir ehestmöglich.
4. 2.Lookdow/Covid-Not-maßnahmen-VO
Wie schon beim ersten Lookdown ist es auch diesmal gelungen, dass die DFG und Hausbetreuung vollständig ausgenommen sind. Wieder einmal hat sich die Systemrelevanz der Branche im Bereich Hygiene bewährt.
5. Werbeaktion Corona-bedingt VERSCHOBEN
Corona-bedingt verschiebt sich die Werbeaktion DFG/Hausbetreuer voraussichtlich in den Jänner, die Vorbereitungs- und Planungsarbeiten laufen uneingeschränkt weiter. Durch die extrem strengen Auflagen bei der Produktion der erforderlichen Spots verzögert sich die Fertigstellung. Als nächster Schritt konnte die Ausstellung des Skulptur „Wissensdurst“ in der WKÖ umgesetzt werden.
6. KR Mst. Gerhard Komarek ist zum BIM gewählt worden
KR Mst. Gerhard Komarek ist für weiter 5 Jahre zum BIM der DFG/Hausbetreuer anlässlich der Konstituierenden Sitzung der Bundesinnung am 9.11.2020 gewählt worden. Wie in der vergangenen Jahre setzt KR Komarek und sein Team weiter auf die Themen Aus- und Weiterbildung, Imageverbesserung, Öffentlichkeitsarbeit, Qualifikation. Ebenso wird die Arbeit auf internationaler Ebene als Mitglied bei der EFCI fortgesetzt. Unmittelbar bevor steht die Fertigstellung der Meisterprüfungsverordnung auf NQR Niveau und die Einleitung des Begutachtungsverfahrens. 2021 ist mit dem Inkrafttreten zu rechnen.