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Die Bundesinnung informiert

Zentrales Thema wie in den vergangenen Jahren war auch 2017 die Kollektivvertragsverhandlung. In mehreren Verhandlungsrunden 2017 wurde ausgelotet, ob rahmenrechtliche Verbesserungen möglich sind. Dabei konnte leider keine Einigung erzielt werden; so verständigte man sich darauf, sich auf die Lohnverhandlungen zu konzentrieren. Die letzte Verhandlungsrunde fand am 20.11.2017 statt und folgendes Ergebnis konnte erzielt werden:

Geltungsbeginn: 01.01.2018

KV Löhne

LG 1   € 10,60

LG 2   €   9,62

LG 3   €   9,39

LG 4   €   9,11

LG 5   €   8,77

LG 6   €   8,68

Lehrlingsentschädigung

1.LJ   €  734.37   (40% der LG 1)

2.LJ   €  917,96   (50% der LG 1)

3.LJ   € 1.119,91 (61% der LG 1)

4.LJ   € 1.285,14 (70% der LG 1)

Zehrgeld:              € 10,30

Trennungszulage:   € 17,30

Im Rahmen wird noch eine Klarstellung betreffend WZ und UR erfolgen. Festgehalten kann werden, dass das Verhandlungsklima korrekt war; es wurde ein für beide Seiten akzeptabler Kompromiss gefunden; das war heuer besonders schwierig aufgrund der Tatsache, dass durch den Gesetzgeber ohne Einbindung der Sozialpartner eine Angleichung der Rechte der Arbeiter und Angestellten beschlossen wurde. Selbstverständlich sind wir bemüht, über den Antrag bei der Schiedskommission des Bundesministerium für Wirtschaft betreffend die Kostenerhöhung für die Leistungen der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger noch im Dezember zu verhandeln, damit eine entsprechende Erhöhung wie in der Vergangenheit mit 01.01.2018 in Kraft treten kann.

Angleichung Arbeiter – Angestellte

Trotz intensiver Lobbying-Aktivitäten der Interessenvertretung wurde, wie ihnen bekannt, kurz vor der Wahl noch die Angleichung Arbeiter-Angestellte im Parlament beschlossen. Die wichtigsten Änderungen seinen hervorgehoben.

  • Der Anspruch der Entgeltfortzahlung der Arbeiter und Angestellten im Krankheitsfall wird bereits nach dem 1. Dienstjahr von 6 Wochen auf 8 Wochen erhöht (bisher ab dem 6. Dienstjahr). Wenn es sich um einen Arbeitsunfall/Berufskrankheit handelt, werden die Anspruchszeiten pro Arbeitsunfall/Berufskrankheit nun auch bei Angestellten aus einem eigenen Anspruchstopf berechnet. Diese Regelungen gelten ab 1. Juli 2018.
  • Verdoppelung (!) der Entgeltfortzahlung für Lehrlinge – Von 4 auf 8 Wochen volles Entgelt bzw. von 2 auf 4 Wochen halbes Entgelt.
  • Eine Entgeltfortzahlung durch den Dienstgeber ist nun auch bei einvernehmlicher Beendigung des Dienstverhältnisses während des Krankenstandes zwingend.
  • Die Dienstverhinderungsgründe für Arbeiter werden jenen der Angestellten gleichgestellt, somit ist es nicht mehr möglich durch Kollektivvertrag den Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei unverschuldeten Dienstverhinderungen für Arbeiter einzuschränken.
  • Die Kündigungsfrist für Arbeiter beträgt ab 1.1.2021 zumindest sechs Wochen.
  • Lehrlinge erhalten einen Anspruch auf Ersatz der gesamten Internatskosten durch den Lehrberechtigten. Dem Lehrberechtigten werden die Kosten auf Antrag aus Mitteln des Insolvenzentgeltfonds erstattet. Die Lehrlingsstellen führen diese Erstattung an die Unternehmen durch.
  • Die Auflösungsabgabe (dzt. EUR 124, zahlbar bei Beendigung des Dienstverhältnisses), die bisher vom Dienstgeber zu bezahlen war, wird ab 1.1.2020 abgeschafft.

Die Bundesinnung wird die Auswirkungen dieser Angleichung durch eine Studie der KMU Austria untersuchen lassen. Als erster Teil wird eine Kostenabschätzung durch die geänderten Kündigungsfristen, welche mit 01.01.2021 in Kraft treten, erarbeitet.

Für 2018 ist wieder die Durchführung einer Staatsmeisterschaft DFG geplant. Die Staatsmeisterschaft bietet Personen bis zum 25 Lebensjahr mit Lehrabschlussprüfung die Möglichkeit, sich dem Wettbewerb zu stellen. Die Staatsmeisterschaft wird in der Gebäudereinigungsakademie Wien durchgeführt werden. Die Einladung zur Teilnahme werden sie rechtzeitig im Wege der Landesinnungen erhalten.

Derzeit laufen Arbeiten, die Meisterprüfung zu digitalisieren. Bei der letzten Berufszweigsitzung kamen alle Bundesländer überein, das entsprechende Projekt umzusetzen. Im Laufe des Jahres 2018 sollen die technischen Voraussetzungen geschaffen werden und bis Jahresende einsatzfähig sein.

Von den Wirtschaftskammern Steiermark, Kärnten, Burgenland, Vorarlberg, Oberösterreich und Tirol wurde für ihre Mitglieder eine Cyber Security Hotline 7 Tage die Woche 24 Stunden eingerichtet. Für einen Unternehmer, der Opfer einer Cyber Crime Angriffes wurde, steht die Hotline unter der Nummer 0800 888 133 zur Verfügung. Die Cyber Security Hotline ist ein dreistufiges System, nähere Informationen finden sie unter folgenden Link: https://www.wko.at/Content.Node/kampagnen/cyber-security-hotline/index.html.

Für die bevorstehenden Weihnachtsfeiertage und den Jahreswechsel wünschen wir Ihnen und Ihren Mitarbeitern alles Gute und erholsame Tag. Wir freuen uns auf eine weitere gute Zusammenarbeit.

Ihr Bundesberufszweigobmann
KommR Gerhard Komarek

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