Bundesberufszweigausschuss_SZBG

Bundesberufszweigausschuss tagt in Salzburg

Unter dem Vorsitz von BZO KR Komarek tagte der Ausschuss der österreichischen Gebäudereiniger am 18.05.2017 in Salzburg. Auf der Tagesordnung standen die wichtigsten Branchenthemen unter anderem wurden behandelt, die Projekte der Öffentlichkeitsarbeit, die aktuelle Lehrlingssituation, das Qualitätssiegel der österreichischen Hausbetreuer, aktuelle Veränderungen im Bereich ÖNORMEN Stand der KV Verhandlungen und vieles mehr.
Eine wesentliche Neuerung im Bereich Prüfungswesen stellt der Beschluss dar, dass die Voraussetzungen für die Durchführung sowohl der Meisterprüfung als auch der Lehrabschlussprüfung EDV gestützt möglich sein sollen. Das Programm wird jede Prüfung individuell durch Zufallsgenerator zusammenstellen und die Prüfung automatisch als pdf archivieren, weiters wird es möglich sein in der Vorbereitungszeit Übungsprüfungen zu absolvieren.
Im Bereich Betriebswirtschaft wurde zur Erleichterung der Kalkulation ein weiters Tool fertig gestellt welches der Stundenermittlung („Stundenermittlungstool“) dient.

Im Bereich Lehre wurde vereinbart zusätzliche Aktivitäten zu setzen um die Lehrlingszahl zukünftig zu steigern; unterstützt werden diese Aktivitäten durch die Fertigstellung des Qualitätsleitfadens Reinigungstechnik der die Dokumentation des Ausbildungsstatus unterstützt und bei Bedarf bei den Landesinnung kostenlos bezogen werden können.
Vereinbart wurde auch, dass alle bestehenden Lehrlinge die neue Blattsammlung zur Lehrausbildung Reinigungstechnik kostenlos von der Bundesinnung erhalten.
Eine wesentliche Verbesserung ist im Bereich Normen hervor zu heben, es ist gelungen in der Norm D2210 Reinigungsdienstleistungen die seit 15.04.2017 in Geltung steht alle bisherigen Normen betreffend Oberflächen in eine Norm zusammenzufassen.

Im Bereich Ausschreibung gewinnt die D2040 „Ausbildungsnorm“ erheblich an Bedeutung, da mittlerweile von den Vergabestellen fast nur mehr ausschließlich Ausbildungen gemäß der ÖNORMEN im Rahmen des Bestbieterprinzips berücksichtigt werden. Voraussetzung einer Ö-Norm konformen Ausbildung ist allerdings die ISO29990 für den Schulungsanbieter und die Evaluierung der Ausbildungsstätte nach den einzelnen Ausbildungen.
Auf die zwingende Anwendung der D2050 „m²-Leistungen“ die Inhalt die KV´s ist möchten wir noch ausdrücklich aufmerksam machen.
Ausführlich wurde auch die KV-Situation diskutiert um bei den anstehenden Verhandlungen entsprechende Schwerpunktsetzungen durchführen zu können.

KommR Komarek dankt allen Mitgliedern des Ausschusses für die gute Zusammenarbeit und der gemeinsamen Problemlösung.

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