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Aktivitäten neben der Bewältigung der CORONA Maßnahmen

Lohnnebenkosten von KMU Austria für 2021 ermittelt

Um betriebliche Kalkulationen durchführen zu können ist es unerlässlich, die Höhe der Lohnnebenkosten der Arbeitnehmer zu kennen. Der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin hat nicht nur den Bruttolohn (= Nettolohn zuzüglich der Sozialversicherungsanteile des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin und der Lohnsteuer) zu bezahlen, sondern über diese Kosten hinaus auch die Lohnnebenkosten, also jene Teile der Personalkosten (Arbeitskosten), die über das Bruttoentgelt für die Anwesenheitszeit (Direktlohn, Leistungslohn) hinaus von dem/der Arbeitgeber/Arbeitgeberin zu tragen sind. Sie werden in Prozent des Entgelts für die Anwesenheitszeit (Leistungszeit) ausgedrückt.

Die Details der Ermittlung entnehmen sie dem Merkblatt auf der Homepage www.dfg.at  unter Punkt „Recht“.

Bei der Ermittlung der Lohnnebenkosten wurde von Durchschnittswerten ausgegangen,  daher sollte jeder Betrieb die individuell zutreffenden Lohnnebenkosten selbst gemäß den dargestellten Anleitungen (Kapitel 4 des Merkblatts)  ermitteln.

Zusammenfassung: 

Nebenkosten in % des Anwesenheits­entgelts:

bei 5 Wochen Urlaub 89,7%

bei 6 Wochen Urlaub 94,3% 

Öffentliche Ausschreibungen/Verlängerung der Schwellenwerte-VO

Die Schwellenwerte-Verordnung gilt nun bis 31.12.2022 – durch die Verlängerung der Geltung um weitere 2 Jahre ist bei kleineren öffentlichen Aufträgen die Direktvergabe bis 100.000 Euro möglich. 

Konkret können durch die Verlängerung öffentliche Auftraggeber Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge bis zu einem Auftragsvolumen von 100.000 Euro wie bisher im Wege der Direktvergabe vergeben. Bauaufträge können bis zu einem Wert von einer Million Euro im nicht offenen Verfahren ohne Bekanntmachung erteilt werden. „Das ist ein wichtiger Schritt zur Unterstützung der heimischen Wirtschaft, die gerade in dieser schwierigen Zeit jede Hilfe brauchen kann“, ist KR Komarek überzeugt, der gleichzeitig betont, dass auch für diese beschleunigten Verfahren die Regeln des Bundesvergabegesetzes gelten – wenn auch in abgespeckter Form.

Ohne Verlängerung der Schwellenwerte-Verordnung wären die stark verringerten Schwellenwerte des Bundesvergabegesetzes zur Anwendung gekommen, was zu längeren und komplizierteren Verfahren für Auftraggeber wie Auftragnehmer führen würde. Als Wermutstropfen ist zur Kenntnis zu nehmen, dass diese Schwellenwerte der Verordnung „trotz der andauernden Corona-Situation“ nicht angehoben wurden. 

Handbuch Reinigungstechnik

Die 2. Auflage ist in Vorbereitung und soll im 1. Halbjahr 2021 erscheinen. Die aktuelle Auflage ist bereits vergriffen, die Loseblattausgabe aber noch verfügbar. Vertrieben wird das Handbuch Reinigungstechnik weiter über Austrian Standard, da sich die Zusammenarbeit bewährt hat.  

Das Handbuch beinhaltet alle wesentlichen Informationen, welche für die fachgerechte Ausübung des Handwerks DFG erforderlich sind. Das Handbuch dient einerseits als Nachschlagewerk und andererseits als Grundlage für die Ausbildung zum Meister. Das Wissen ist in 26 Kapitel gegliedert und umfasst ca.750 Seiten.  Durch eine Kooperation mit dem österreichischen Normungsinstitut „Austrian Standards“ sind  auch in der überarbeiteten Neuauflage alle branchenrelevanten Normen Bestandteil des Handbuches. Das Handbuch steht in gebundener und Loseblattausgabe weiterhin zur Verfügung.

Öffentlichkeitsarbeit DFG

Auch 2021 wird die Öffentlichkeitsarbeit eine Schwerpunkt der Bundesinnung neben der Interessensvertretung sein. Das Projekt „Attersee“ wird fortgesetzt, die Vorbereitungen für die Dreharbeiten der TV und Radiospots laufen, diese werden aber durch die COVID-Auflagen erheblich erschwert und verzögern sich dadurch. Die Weiterentwicklung des Brachenimages ist eine wichtige und zentrale Aufgabe. Die Pandemie hat eindrücklich gezeigt, welchen Stellenwert Hygiene und Sauberkeit zukommt, die gesellschaftliche Anerkennung dieser Leistung muss noch verstärkt werden.

Lehrlingsausbildung 

Facharbeiter sind unerlässlich um hochqualitative Dienstleistungen erbringen zu können, daher stellt die Bundesinnung auch 2021 wieder das „Lehrlingsbuch Reinigungstechnik“ allen Lehrlingen gratis zur Verfügung. Wir ersuchen alle Betrieb ihren Ausbildungsbedarf und Möglichkeit zu prüfen. Beratend steht ihnen neben den Landesinnungen auch die Private Berufsschule in der DFG Akademie in Wien zur Verfügung.

Meisterprüfung DFG wird NQR  fit

2020 wurde die MPO DFG mit Unterstützung von Bildungsexperten und Branchenexperten  an die Erfordernisse des NQR angepasst und kompetenzorientiert gestaltet. Dies erforderte einen hohen Zeitaufwand. Wir bedanken uns bei den Experten die ihre Zeit und Wissen zur Verfügung gestellt haben. Derzeit befindet sich die Meisterprüfung in öffentlicher Begutachtung. Das Begutachtungsergebnis wird in der MPO berücksichtigt werden und danach ist die formale Bestätigung des Wirtschaftsministeriums vor Veröffentlichung und Inkrafttreten erforderlich. Dieser Prozess sollte im 1. Halbjahr 2021 abgeschlossen werden können.

Diese formalen Änderungen sind erforderlich und das Handwerk rechtlich abzusichern. Inhaltlich waren keine Änderungen erforderlich.

Anpassung Arbeiter Angestellte auf 1.7.2021 verschoben

Bei den KV Verhandlungen konnte die Problematik der Kündigungsfristen die durch die Angeleichung Arbeiter/Angestellte entsteht, Verlängerung auf 6 Wo. nicht gelöst werden. Der Gesetzgeber hat das Inkrafttreten auf den 1.7.2021 verschoben und die Sozialpartner aufgefordert einen Lösungsvorschlag zu erarbeiten. Dieser ist abzuwarten und danach die Verhandlungen mit der Gewerkschaft VIDA fortzusetzen um eine branchenverträgliche Lösung zu finden. Die Saisonbetriebseigenschaft die Voraussetzung für eine Lösung ist wurde bereits durch eine Untersuchung der WKO-Statistik nachgewiesen. Wir setzen weiter auch ein Lösung im KV.

CORONA Testungen und Impfung

Wie alle Bereiche der Wirtschaft hoffen auch die Gebäudereiniger und Hausbetreuer, dass durch den verstärkten Einsatz von Test und eine möglichst rasche Immunisierung der Bevölkerung möglichst rasch weitere Bereiche der Wirtschaft auf Dauer geöffnet werden können. Die Reinigungsbrache ist insbesondere durch die zeitweise Schließung des Handels, der Hotellerie und des Gastgewerbes erheblich beeinträchtigt worden, dies konnte nicht durch verstärkte Nachfrage in anderen Bereichen wie dem Gesundheitswesen kompensiert werden.

Wiederholt wurde seitens der Innungen sowohl auf Bundes- und Landesebene versucht eine Vorreihung beim Impfplan zu erreichen. Grundsätzlich sollten die Reinigungskräfte im Gesundheits- und Pflegebereich  gleichzeitig mit dem Stammpersonal der Einrichtungen mitgeimpft werden. Dies hat in vielen Fällen funktioniert aber leider nicht in allen. Seitens der Bundesinnung wurde auch eine Sonderkontingent an Impfdosen für die Branche verlangt, durch die Verlagerung der Gestaltung der Impfpläne auf die Bundesländerebene konnte diese Forderung nicht umgesetzt werden.

Nichts desto trotz setzen wir weiter auf Impfung und Testung als Lösung der Pandemie und daher unser Apell nützen sie die Möglichkeit einer häufigen gratis Testung, auch auf Betriebsebene, die Kosten werden seit 15.2.2021 mit €10 vom Staat vergütet. Bestärken sie ihre Mitarbeiter von der Impfung Gebrauch zu machen.

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