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Umstellung auf neue Einstufung und Kennzeichnung

Neue Piktogramme, detaillierte Gefahren- und Sicherheitshinweise  geben dem Anwender Auskünfte zur sicheren Anwendung von Chemikalien.

In den letzten Jahren  müssen immer wieder neue chemikalienrechtliche Rahmenbedingungen der Europäischen Union beachtet werden. Detergenzienverordnung, REACH-Verordnung und Biozidprodukteveordnung sind nur einige Beispiele für umfangreiche EU-Rechtsakte, die beachtet werden müssen. Darüber hinaus ersetzt die CLP-Verordnung ab 1. Juni 2015 die österreichische Chemikalienverordnung  und ändert die Einstufung und Kennzeichnung von Wasch- und Reinugungsmitteln.

Neue Gefahrenmerkmale auf Basis von UN-GHS (Global harmonisiertes System der Vereinten Nationen zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien) müssen beachtet werden. Neue Piktogramme (Abbildung), detaillierte Gefahren- und Sicherheitshinweise  geben dem Anwender Auskünfte zur sicheren Anwendung von Chemikalien. Auch die Sicherheitsdatenblätter werden aktualisiert.

Die Mitglieder der Arbeitsgruppe I&I setzen sich seit einiger Zeit proaktiv mit den neuen Anforderungen auseinander, um eine fristgerechte Umstellung zu gewährleisten.

  • Ab dem 1. Juni 2015 sind neu produzierte Wasch- und Reinigungsmittel gemäß der CLP-Verordnung einzustufen und zu kennzeichnen.
  • Produkte, die noch auf Basis der Chemikalienverordnung eingestuft und gekennzeichnet („orangefarbene Symbole“) sind, dürfen bis 1. Juni 2017 weiterhin verkauft werden.
  • Anwender können alle auf Lager befindlichen Produkte unbefristet weiter verwenden.

Trotz intensiver Bemühung der Branche, die Arbeitsabläufe bei den Kunden möglichst wenig durch die Umstellung auf die CLP-Verordnung zu beeinflussen, können die neuen, teilweise strengeren Regeln trotz unveränderter Rezeptur in Einzelfällen zu einer schärferen Einstufung führen und müssen beachtet werden.  In Einzelfällen kann dies natürlich Auswirkungen auf die Arbeitsplatzevaluierung, Betriebsanweisungen bzw. die Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung haben. Gerade in der Umstellungsphase gilt besonders:

  • Vor Gebrauch eines Produkts das Etikett lesen
  • Das Sicherheitsdatenblatt und die darin empfohlenen Schutzmaßnahmen beachten
  • Das Produkt gemäß Gebrauchsanweisung anwenden

Die Mitglieder der Arbeitsgruppe I&I haben gemeinsam mit dem Deutschen und dem Schweizer Waschmittelverband eine Broschüre erstellt, die die wesentlichsten Punkte der CLP-Verordnung für die Anwender erläutern. Diese Broschüre ist im Fachverbandsbüro (T: +43 (0)5 90 900 3340; E: office@fcio.at) erhältlich. Gerne unterstützen die Mitglieder der AG I&I sowie der Fachverband der chemischen Industrie bei der Umsetzung der neuen chemikalienrechtlichen Bestimmungen.

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