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NÖ Veranstaltung: Winter ohne Ausrutscher

Viel Kleingedrucktes und „a bissl Chemie“ – Schneeräumung und deren Folgen.

Vieles ist zu berücksichtigen, wenn man durch einen Vertrag Verpflichtungen eines Liegenschaftseigentümers übernimmt. Bei der Schneeräumung heißt das laut StVO: Der Liegenschaftseigentümer hat im Ortsgebiet dem öffentlichen Verkehr dienende Gehwege/Gehsteige entlang der Liegenschaft – max. 3 m – in der Zeit von 6 bis 22 Uhr von Schnee und Verunreinigungen zu säubern und bei Schnee und Glatteis zu streuen. Aber: Wer haftet für das zur Verfügung gestellte Streumittel, welche Streumittel sind geeignet, welche vorgeschrieben? Sowohl rechtliches als auch technisches Know-How ist da erforderlich, und mit der Übernahme der Schneeräumung wird auch eine Vielzahl von weiteren Pflichten –  alle oder einzelne – übernommen. Der Vertragspartner tritt damit an die Stelle des Liegenschaftseigentümers. Tritt ein Schaden auf, kann das sehr schnell unangenehme Folgen mit sich bringen. Verunfallt z.B. ein Fußgänger, beginnt es mit der Feststellung des Schadens (Schmerzensgeld, Krankenhauskosten, künftige Folgen …), der Schadensursache (Verletzung einer gesetzlich vorgesehenen Pflicht), der Verschuldensfrage (leichte Fahrlässigkeit genügt, massive finanzielle Auswirkungen zu verursachen) und der Beweislast (wer muss welche Schuldhaftigkeit nachweisen). Rechtlich ist es beinahe unumgänglich, die Verträge durch Juristen so zu gestalten, dass der Leistungsumfang und die Haftung genau geregelt sind. Weiters sollte man in Kenntnis der rechtlichen Grundlagen (z.B. Winterdienstordnung …) sein. Last but not least ist die richtige Auswahl der Mitarbeiter und damit die sorgfältige Ausführung der Arbeit, die handschriftliche Einsatzdokumentation und der ausreichende Versicherungsschutz (erweiterte Haftpflicht) der Schlüssel zum Erfolg. Also: viel Kleingedrucktes, bevor es zur eigentlichen Arbeit geht.


Dazu die von LIM Franz Astleithner und KR Sommerbauer, Obmann der Fachgruppe Abfall- und Abwasserwirtschaft, initiierte Schneeräumerveranstaltung in der WKO Bezirksstelle Mödling am 6.11. ab 15:00 Uhr.


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