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Höhenarbeiten – Alles erlaubt?

Die einschlägigen Bestimmungen sowie die Erlässe des Zentralarbeitsinspektorats sind bei der Planung derartiger Arbeiten unbedingt zu berücksichtigen.

Die fall protection engineering GmbH ist ein auf Arbeitsschutz gegen Absturz spezialisiertes Unternehmen aus Salzburg. Immer wieder treten auch Kunden aus dem Reinigungsgewerbe mit Anfragen zum Thema seilunterstützte Höhenarbeiten an die Experten heran, wenn es darum geht, Mitarbeiter gegen Absturz abzusichern. Und sind oft erstaunt, denn: Nicht immer sind Höhenarbeiten aus Sicht des Arbeitsschutzes erlaubt.  „Die Basis für die Durchführung von Höhenarbeiten muss immer eine Gefahrenevaluierung entsprechend § 4 ASchG bilden“, sagt Robert Klein, Sicherheitsfachkraft und der Spezialist für Arbeitsschutz gegen Absturz bei fall protection engineering. Mit Hilfe der Gefahrenevaluierung können die notwendigen Schutzmaßnahmen für die Arbeitnehmer getroffen werden. Dabei sind die allgemeinen Grundsätze der Gefahrenverhütung (§ 7 ASchG), insbesondere das T-O-P-Prinzip, zu beachten.

Das heißt, technischen Maßnahmen wie kollektiven Schutzeinrichtungen ist der Vorzug vor organisatorischen Maßnahmen wie Zugangsbeschränkungen zu geben. Nur wenn der Arbeitsschutz dadurch nicht gewährleistet werden kann, kommt in letzter Konsequenz persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz zum Einsatz.

Fenster- und Fassadenreinigungsarbeiten unter zu Hilfenahme von Seilen sind mit besonderen Gefahren verbunden. Die einschlägigen Bestimmungen des ASchG, der BauV, der AM-VO sowie die Erlässe des Zentralarbeitsinspektorats sind daher jedenfalls bei der Planung derartiger Arbeiten zu berücksichtigen. Das häufigste Problem ergibt sich aus der Tatsache, dass es in oder auf vielen Gebäuden überhaupt keine Anschlageinrichtungen für die Personensicherung gibt oder eine jährlich wiederkehrende Prüfung der vorhandenen Einrichtungen nicht erfolgt ist. Wo sollen sich die eigenen Arbeitnehmer dann bei ihrer Arbeit sichern?

Flexible Lösung: der mobile Anker „SYAM“

Eine flexible Lösung bietet beispielsweise der mobile Anker „SYAM“, konzipiert für kurzzeitige Tätigkeiten wie Reinigungs- oder Instandhaltungsarbeiten. Der mobile Anker „SYAM“ ist in 30 Sekunden einsatzbereit. Zwei Personen dürfen sich gleichzeitig am Ankerpunkt sichern (CE-geprüft nach EN 795B, Prüflast gemäß Norm 2770daN). Jeder Benutzer kann sich positionieren und hat beide Hände frei, um seine Arbeiten direkt an der Absturzkante schnell und sicher zu erledigen. Der mobile Anker findet bei Raumhöhen von 1,80 m bis 4,20 m Verwendung. Weil er keine Krafteinwirkung auf die Decke einbringt, kann das „SYAM“-System auch bei abgehängten Decken verwendet werden. „SYAM“ erspart den Aufbau eines Gerüsts oder die Anmietung eines Hubsteigers bei kurzzeitigen Montage-, Instandhaltungs- oder Reinigungsarbeiten. Der mobile Anker ist in der mitgelieferten Tasche einfach auf jede Baustelle zu transportieren (Gewicht ca. 15 kg). Durch die kostenlos mitgelieferten Schutzhüllen für die Kopf-, Fuß- und Armflächen bleiben Wände, Decken und Fußböden des Kunden sauber. Die Einsatzbereiche dieses mobilen Ankers reichen von der Fenster- und Fassadenreinigung über Instandhaltungsarbeiten, die Montage von Sonnenschutzsystemen sowie das Einrichten kollektiver Schutzmaßnahmen, Fassadenarbeiten, Leiternsicherung, Ein-/Ausbau von Fenstern oder Fensterläden, Montagen von Balkongeländern usw. (Video unter http://www.youtube.com/watch?v=5jolw7DQUTM).

Gesetzlich vorgesehene Unterweisung – auch für Subunternehmer

Was man im Zuge von Höhenarbeiten und Arbeiten im Absturz gefährdeten Bereichen nicht vergessen sollte, ist die gesetzlich vorgesehene Unterweisung (§ 14 ASchG), insbesondere auch für Subunternehmer. Die Inhalte der Unterweisung müssen jeweils an die wechselnden Anforderungen (unterschiedliche Objekte, Gefahrenbereiche, Mitarbeiter) der konkreten Arbeitssituation angepasst werden. Was bei der Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung zu beachten ist: „Man sollte immer auf die Funktionalität und Ergonomie achten. Nicht jedem passt derselbe Auffanggurt und nicht jeder Auffanggurt ist für jede Tätigkeit geeignet“, erklärt Robert Klein. „Wichtig ist das Anprobieren und Probehängen im Auffanggurt – erst dann kann man eine fundierte Kaufentscheidung treffen. Das geht nicht vom Schreibtisch aus!“ Was tun, wenn man sich im wahrsten Sinne des Wortes bei einem Auftrag zu weit aus dem Fenster gelehnt hat und professionelle Unterstützung durch Höhenarbeiter benötigt? „Wir lassen niemanden hängen“, sagt die Geschäftsführerin der fall protection engineering GmbH, „wir greifen unseren Kunden auch  mit qualifizierten Höhenfachkräften und der notwendigen Ausrüstung unter die Arme.

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