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Die Baumgesundheit stets im Blick

Für Institutionen, Unternehmen und Gemeinden stellt sich als Besitzer von Bäumen bzw. als Wegehalter immer die Frage, wann man für Schäden durch herabgefallene Äste oder umgestürzte Bäume ersatzpflichtig wird. Ein professionelles Baummonitoring ist empfehlenswert und beugt bösen Überraschungen vor. 

Bäume erfüllen zahlreiche wichtige Funktionen. Diese reichen von gestalterisch-architektonischen bis hin zu wichtigen ökologischen Aspekten. Umso wichtiger sind Schutz, Pflege und der Erhalt bzw. die Entwicklung von Bäumen in unseren Städten und Ortschaften. Die Sicherheit spielt da natürlich eine wichtige Rolle. Herabstürzende Äste, Totholz oder gar umknickende Bäume bringen die Gefahr von Verletzungen oder Sachschäden mit sich, die es im Voraus abzuwenden gilt.

Das Problem mit der Haftung

Jeder Baumbesitzer, auch Mieter und Pächter einer Liegenschaft, ob Gemeinde, Institution, Firma oder Privatperson, ist für die Stand- und Verkehrssicherheit der Bäume verantwortlich. Er haftet dafür, wenn ein Schadensfall die Folge des mangelhaften Zustandes des Baumes ist. Er muss beweisen, dass alle zur Abwendung der Gefahr erforderliche Sorgfalt aufgewendet wurde (§1319 ABGB). Dies setzt die Erkennbarkeit oder Vorhersehbarkeit einer Gefahr voraus. Haftungsansprüchen kann demnach durch regelmäßige, dokumentierte Sichtkontrollen und gegebenenfalls durch die Durchführung der entsprechenden Pflegemaßnahmen (Lt. Ö-Norm L 1122) vorgebeugt werden.

Um gesunde, kräftige, aber auch verkehrssichere Bäume zu erhalten, sind regelmäßige Kontrollen und eine fachgerechte Kronen- und Dürrastpflege notwendig. Denn kranke oder altersschwache Bäume können vor allem an stark frequentierten bzw. öffentlichen Plätzen und Straßen zur ernsthaften, unkalkulierbaren Gefahr werden, wenn der Bruch des Stammes, großer Ast-Teile oder die Entwurzelung drohen.

Für stand- und bruchsichere Bäume sorgen

Einige spezialisierte Unternehmen bieten Baumbesitzern seit einiger Zeit ihre Dienste an, die für stand- und bruchsichere Bäume sorgen. Die Haftungsübernahme ist in den meisten Fällen inkludiert. „Grundsätzlich empfehlen wir, eine Baumkontrolle einmal im Jahr durchzuführen. Da die Baumkrone in belaubtem Zustand möglicherweise kritische Stellen verdeckt, sollte der Baum ergänzend auch im nicht belaubten Zustand – also im Spätherbst oder Winter – kontrolliert werden“, erklärt der FLL-zertifizierte Baumkontrolleur Christian Lippe vom Maschinenring Kärnten. „Für sehr viele Institutionen, Firmen und Gemeinden erstellen wir den sogenannten Baumkataster: Ein ideales Instrument zum umfassenden Management des Baumbestandes“, so der Baumprofi weiter. In einer Erstbestandsaufnahme werden die Stammdaten des Baumes erfasst, Schäden eruiert, die Vitalität beurteilt und der Gesamtzustand des Baumes bewertet. Dokumentiert werden allgemeine Informationen wie Standort, Höhe, Stammumfang, Kronenansatz- bzw. Kronendurchmesser. Auch Alterungsphase, die Reststandzeit, der Boden-Versiegelungsgrad und das Baumumfeld werden ermittelt. Nach dieser ausführlichen Stammdatenerfassung wird eine Schadensanalyse durchgeführt. In der Baumkrone wird jeder Stämmling vom Ansatz bis zum Ende visuell vom Boden aus kontrolliert. Kronenansatz, Stamm und Stammfuß werden auf mögliche Rindenschäden, Wunden, offene Fäulen oder Wachstumsdefizite untersucht. Ist die Schadensanalyse abgeschlossen, wird der Baum im Gesamten bewertet. Abschließend werden die Bäume in einem Geoinformationssystem (GIS) verortet.             j

Text: Mario Spaninger, Maschinenring Kärnten
Bilder: © Maschinenring

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