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Anforderungen an Seifen- und Hände­desinfektions­mittelspender in Einrichtungen des Gesundheitswesens

Empfehlung von der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene DGKH (Sektion Klinische Antiseptik) und der Österreichischen Gesellschaft für Hygiene, Mikrobiologie und Präventivmedizin ÖGHMP (Begutachtungsausschuss)

Die Händedesinfektion gehört zu den wichtigsten Maßnahmen zur Unterbrechung von Infektionsketten im Gesundheitswesen und trägt wesentlich zur Vermeidung nosokomialer Infektionen bei. Sie dient in erster Linie dem Schutz des Patienten, aber auch dem Personalschutz. Während die Anforderungen an die Wirksamkeit von Händedesinfektionsmitteln in europäischen Prüfnormen definiert sind, sind die Anforderungen an die für die Händehygiene benötigten Seifen- und Desinfektionsmittelspender bisher nicht formuliert. Ziel der vorliegenden Empfehlung ist es daher, diese Lücke zu schließen und die Mindestanforderungen an Seifen- und Desinfektionsmittelspender in Gesundheitseinrichtungen zu beschreiben.

Notwendigkeit und Lokali­sation von Seifen- und Des­infektionsmittelspendern

In Gesundheitseinrichtungen müssen an allen Lokalisationen, wo regelmäßig eine Händedesinfektion durchgeführt werden muss, Desinfektionsmittelspender vorhanden sein, und zwar frei und ungehindert zugänglich.
Relevante Lokalisationen sind bettnah im Patientenzimmer, am Ein- und Ausgang von Patientenzimmern, in Untersuchungs-/Behandlungseinheiten, in speziellen medizinischen Funktionsräumen (z. B. Milchküche, aseptische Arbeitsplätze wie Hornhautbank, Stammzelllabor, Bluttransfusionseinheit), am Visiten- oder Verbandwagen, in Schleusen von Isoliereinheiten und Operationsabteilungen, in Sanitärzellen medizinisch genutzter Einrichtungen sowie im Eingangsbereich von Krankenhäusern oder Intensivstationen.
In ausschließlich öffentlich verwendeten Sanitäreinrichtungen ist es aus hygienischer Sicht nicht erforderlich, dass die Bereitstellung von Seifen- und Desinfektionsmittelspendern der vorliegenden Empfehlung gerecht wird. Da jedoch auch Patienten und Besucher in die Händehygiene mit einzubeziehen sind, ist es sinnvoll, bereits am Eingang des Krankenhauses mit einer leicht verständlichen Einführung in die Notwendigkeit der Händehygiene und der Bedienung einen für alle sichtbaren Händedesinfektionsmittelspender aufzustellen. Ein Verzicht auf Spender führt zwangsläufig zur Vernachlässigung der Händehygiene, da diese nicht durchgeführt werden kann.
Sogenannte Kittelflaschen können nur dann als Kompromiss akzeptiert werden, wenn Spender nicht zur Verfügung gestellt werden können. Kittelflaschen können die Notwendigkeit des Vorhandenseins von Händedesinfektionsmittelspendern nicht ersetzen, da sie nur jener Person die Händedesinfektion erlauben, die eine Kittelflasche mit sich führt. Da aber die Durchführung einer Händedesinfektion auch bei Besuchern einer Gesundheitseinrichtung und nicht ständig vor Ort Tätiger erforderlich ist, wäre somit eine Lücke in der Durchführbarkeit gegeben.

Anforderungen an Seifen- und Hände­desinfektionsmittelspender

In Einrichtungen des Gesundheitswesens müssen folgende Anforderungen an Seifen- und Händedesinfektionsmittelspender unabhängig von dem Hersteller und der Bauart erfüllt sein:

  • Der Seifen- und Desinfektionsmittelspender muss ohne Handkontakt zu bedienen sein.
  • Seifen- und Händedesinfektionsmittelspender müssen ausschließlich mit nicht wiederbefüllbaren Flüssigseifen- oder Händedesinfektionsmittelgebinde bestückt werden können. Eine Wieder- oder Nachbefüllung durch „top-up“ darf nicht möglich sein.
  • Seifen- und Händedesinfektionsmittelspender sollen die Verwendung verschiedener Flüssigseifen- und Händedesinfektionsmittelgebinde unterschiedlicher Hersteller erlauben.
  • Sie müssen so betrieben und gewartet werden können, dass eine mikrobielle Kontamination des Pumpkopfes problemlos vermieden wird.
  • Die im Spender verwendeten Flüssig­seifen oder Händedesinfektionsmittel müssen ohne Manipulation identifizierbar sein und ein Lesen des Produktnamens sowie wichtiger Herstellerhinweise muss stets möglich sein.
  • Der Füllstand der im Spender verwendeten Mittel muss ohne Manipulation stets identifizierbar und beurteilbar sein.
  • Die Außen- und Innenteile des Spenders müssen wischdesinfizierbar sein. Wobei vom Hersteller des Spenders die Flächendesinfektionsmittel angegeben sein müssen, die am Spender zum Einsatz kommen können.
  • Die Spender sowie alle seine permanenten Teile müssen maschinell thermisch bei einem A0-Wert von mindestens 60 (z. B. 80 °C/1 min) aufbereitbar sein.
  • Automatisch portionierende Spender sollen bei einer Überprüfung von 200 Pumphüben nicht bei der Abgabe des Desinfektionsmittels versagen. Die maximale Abweichung kann 1 % (2 von 200 unmittelbar aufeinanderfolgenden Pumphüben) betragen.
  • Ein Händedesinfektionsmittelspender sowie das in ihm verwendete alkoholische Händedesinfektionsmittelgebinde müssen über einen Zeitraum von 3 Monaten die Alkoholkonzentration konstant halten können. Die Abweichung sollte nicht > ± 5 % betragen.
  • Seifen- und Händedesinfektionsmittelspender mit Einwegpumpköpfen, die mit dem leeren Gebinde zu entsorgen sind, sind zu bevorzugen. Werden die Pumpköpfe für nachfolgende Gebinde verwendet, muss vom Hersteller eine detaillierte Aufbereitungsanweisung benannt werden.
  • Aus juristischen Gründen ist eine dauerhaft lesbare Etikettierung der Spender mit einem Warnhinweis zu empfehlen, z. B. „Händedesinfektionsmittel ausschließlich zum Gebrauch auf der Hand! Kein Trinken, Verspritzen in die Augen oder Auftragen auf Schleimhäute“.
  • Als ideal ist anzusehen, wenn der Spender mechanisch oder elektronisch auch Daten zum Desinfektionsmittelverbrauch oder der Anzahl der betätigten Hübe liefern kann.

Risikobewertung von Händedesinfektionsmittelspendern

Von mit alkoholischen Händedesinfektionsmitteln gefüllten Spendern geht kein Risiko für eine Brandentstehung in Einrichtungen des Gesundheitswesens aus.
Bei einer Fragebogenerhebung zu Feuer­unfällen durch Händedesinfektionsmittelspender antworteten 788 Krankenhäuser. Unter Berücksichtigung der angegebenen Anwendungsdauer ergab die Hochrechnung eine Gesamtanwendung von 25.038 Krankenhausjahren. In diesem Zeitraum ereigneten sich insgesamt sieben Zwischenfälle, denen entweder Fahrlässigkeit (brennende Zigarette, Kerze), Vandalismus oder suizidale Absicht zugrunde lag. Eine Selbstentzündung wurde niemals beobachtet. Daraus lässt sich ableiten, dass Händedesinfektionsmittelspender kein sicherheitstechnisches Risiko in Einrichtungen des Gesundheitswesens darstellen.

Textquelle namentlich:
Ojan Assadian, Axel Kramer (Redaktion), Bärbel Christiansen, Martin Exner, Heike Martiny, Arno Sorger, Miranda Suchomel.
Mit der vorliegenden Empfehlung sollen sowohl die Bemühungen der DGKH in Form der Lehrvideos und der gemeinsam mit dem Berufsverband Deutscher Chirurgen (BDC) inaugurierten konzertierten Aktion „Patientenschutz durch Hygiene“ (www.dgkh.de) als auch des Bündnisses „Aktion Saubere Hände“ zur Verbesserung der Compliance der Händehygiene unterstützt sowie der Industrie Anregungen zur Weiterentwicklung von Spendern gegeben werden.

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