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Studie: Corona-Krise rückt Reinigungskräfte ins richtige Licht

Die Corona-Pandemie und die Lockerung der Ausgangsbeschränkungen ist für die Hygiene in den Geschäften, Restaurants, Schulen und Universitäten, öffentlichen Verkehrsmittel und Büros der ultimative Stresstest. Aber sie zeigt einmal mehr, wie wichtig die Arbeit der Gebäudereiniger und Hausbetreuer für das Gemeinwohl und die Gesundheit unserer Gesellschaft ist.

Neben ÄrztInnen, Krankenschwestern und allen in der Gesundheitsvorsorge Beschäftigten, stehen 54.000 Reinigungskräfte in Österreich an vorderster Front im Kampf gegen die Pandemie – sie sind vor dem Hintergrund der Ausbreitung des Coronavirus ganz besonders gefordert. Denn: Hygiene ist in einer Pandemiesituation von allergrößter Bedeutung – für alle.

Einer aktuellen Studie im Auftrag der Bundesinnung der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger durch das Marktforschungsinstitut research affairs zeigt, dass durch die Corona-Krise rund 50% der ÖsterreicherInnen ein neues Verständnis und mehr Achtsamkeit zur Wichtigkeit von Reinigung und Hygiene durch qualifizierte Gebäudereiniger gefunden haben. Das Ansehen und die Anerkennung der bis dato als unsichtbare Notwendigkeit verstandene Berufsgruppe ist nach dem Ausbruch von Corona um rund 85% gestiegen.

„Früher galt als systemrelevant, was in großem Stil Arbeitsplätze gesichert hat und dafür standen nicht Dienstleister wie wir die Gebäudereiniger und Hausbetreuer. Umso mehr freut es mich, dass in der Krise ein neu erwachtes Umdenken und Wertschätzen gegenüber den bis dato wohl am meisten unterschätzten Arbeitskräften am Arbeitsmarkt stattgefunden hat. Ich hoffe, dass die neue Anerkennung auch nach der Krise erhalten bleibt.“ sagt KR Gerhard Komarek, Bundesinnungsmeister DFG.

Ausnahme vom Betretungsverbot für Branche erreicht

Zu Beginn der Covid-19 Krise ging es darum eine Ausnahme von den Betretungsverboten für die Branche zu erreichen und somit die Zulässigkeit der Tätigkeit der Gebäudereiniger und Hausbetreuer zu sichern. Dies erforderte umfangreiche Aktivitäten und führte letztlich zum Erfolg. In der Verordnung „Vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19“ BGBl. II/96/2020 wurde für die Reinigungsdienstleistungen in §2Z19 die Ausnahme vom Betretungsverbot verankert. Ausschlaggebend war, dass die Brache eine wichtige Rolle bei der Erhaltung der erforderlichen Hygiene und Sauberkeit in kritischen Bereichen wo eine Keimverschleppung unbedingt verhindert werden muss, wie Spital, Pflege- und Altersheimen, Stiegenhäusern sorgt, so konnte die Systemrelevanz nachgewiesen werden.

Sowohl auf Bundes- als auch Landesebene wurden von den Innungen unzählige Anfragen bearbeitet, Schwerpunkte waren Kurzarbeit, Härtefond, Zulässigkeit der Tätigkeiten, Abgrenzungsfragen, Bezugsquellen für Arbeitsmittel und vieles mehr.

Schwerpunkt Öffentlichkeitsarbeit

Einen besonderen Schwerpunkt bildet die Öffentlichkeitsarbeit der Branche, die die Systemrelevanz der Gebäudereiniger und Hausbetreuer betonet und den Einsatz der Mitarbeiter an vorderster Front für Hygiene und Sauberkeit unterstreicht. Gerade in der derzeitigen Ausnahmesituation kann die Bedeutung einer qualifizierten, fachlichen Reinigung in Bereichen wie Spital, Pflege und Altenheimen, öffentlicher Verkehr, Stiegenhäusern und Lebensmittelproduktion nicht hoch genug eingeschätzt werden. 

Ebenso die Leistung der Arbeitnehmer die oft erhöhten Reinigungsintervalle bewältigen müssen. Dazu wurde eigenes Film- und Fotomaterial produziert, ebenso wurden TV Interviews von KommR Gerhard Komarek gegeben, die in Printmedien (zum Beispiel Kurier, Heute, Österreich), TV (zum Beispiel schauLeben, OE24) und Internet publiziert wurden. Alle diese Aktivitäten findet man auf www.dfg.at zum Nachlesen und als TVthek. Branchen FAQ auf www.dfg.at

Zur leichteren Auffindung der für die Brachen relevanten Informationen wurden eigene FAQ (Frage und Antworten) geschaffen und sowohl auf der Homepage www.dfg.at als auch www.wko.at/corona veröffentlich. Hier findet man alle relevanten Informationen von der Kurzarbeit über Härtefond bis zu allen sonstigen die Wirtschaft unterstützenden Maßnahmen wie zum Beispiel Steuerstundungen.

Merkblatt „Reinigung Corona“erstellt

Im fachlichen Bereich wurde von Branchenexperten ein Merkblatt zur Reinigung in kontaminierten Räumen („Corona-Merkblatt“) geschaffen. Dieses enthält die notwendigen Informationen zu Reinigungsverfahren, Reinigungsmittel und persönlicher  Schutzausrüstung. 

Von der Gebäudereinigungsakademie Wien wurden die Hygienehinweise mehrsprachig verfilmt um diese so wichtigen Information leicht zugänglich zu machen. Das Merkblatt und der Film „Hygienehinweise“ ist auf der Homepage www.dfg.at abrufbar.

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