Ausbildung ist nicht gleich Ausbildung

Welche Ausbildung wird anerkannt, wann ist mein Zeugnis gültig?

Text:  Christian Wolfsberg

Ein Leserbrief an die Redaktion ist der aktuelle Anlass, dieses wichtige Thema aufzugreifen. Viel Zeit und Geld wird von Firmen, aber auch von Einzelpersonen investiert, um bei Aufträgen und Ausschreibungen zu punkten. Es ist daher ganz und gar nicht egal, ob die angebotene Aus- und Weiterbildung auch das hält, was sie verspricht, und ob die resultierenden Zeugnisse auch in der Praxis anerkannt werden.  

Grundsätzlich gilt in Österreich der Grundsatz der Lehr und Lernfreiheit, das heißt, Dienstleister können Kurse erstellen und diese anbieten und auch schriftlich beurkunden. Die Crux ist aber, dass nicht alle angebotenen Kurse das ermöglichen, was der Kunde sich von der Ausbildung erhofft – Wissen UND Anerkennung.

Betreffend Anerkennung hat Reinigung Aktuell Thomas Neumayer, Vertrags- und Qualitätsmanagement bei der BBG, befragt:

ReinigungAktuell: Nach welchen Kriterien geht die BBG bei einer Anerkennung/nicht Anerkennung vor?

BBG: „Die Bundesbeschaffung GmbH bewertet ausschließlich jene Ausbildungszertifikate, welche den Anforderungen der ÖNORM D 2040 entsprechen. Sollte es hierbei Unklarheiten geben, werden die fraglichen Zertifikate der Bundes­innung der Chemischen Gewerbe und der Denkmal-, Fassaden- und Gebäude­reiniger zur Begutachtung und Bewertung vorgelegt. Erst wenn hier eine Konformität zur ÖNORM D 2040 vorliegt, werden die Zertifikate auch im Zuge von Vergabeverfahren bewertet. Darüber hinaus wird eine Zertifizierung des Ausbildungsinstituts gem. ISO 29990 benötigt.“

Betreffend Voraussetzungen und Standards hat Reinigung Aktuell sich an die Bundesinnung gewandt. Bundesinnungsmeister Gerhard Komarek und Stv.-GF Wolfgang Muth:

ReinigungAktuell: Welche Ausbildung ist gesetzlich geregelt?

Bundesinnung: „Im Bereich der Gebäudereinigung sind die einzigen gesetzlich festgelegten Ausbildungen die Meisterprüfung und die LAP. Für die Meisterprüfung und LAP wird die Prüfungskommission durch die Meisterprüfungsstelle/Lehrlingsstelle der Landeskammern bestellt.“

Was bringt es, wenn ein Ausbildungsinstitut die ÖNORM D2040 vorweisen kann?

Bundesinnung: „Die ÖNORM ist die einzige genormte Grundlage für Ausbildungen im Bereich DFG und Hausbetreuung. D2040 standardisiert 13 Ausbildungsmaßnahmen. Zu finden unter dem Menüpunkt ÖNORMEN bei: www.dfg.at

Welche Bereiche regelt die ÖNORM D2040?

Bundesinnung: „Die Norm sichert die Ausbildungsqualität, z.B. in folgenden Bereichen: Qualifikation der Kursleitung, Qualifikation der Vortragenden, Prüfung und Freigabe der Kursunterlagen, Evaluierung der Ausbildungsstätte, das Prüfungszeugnis.“

Welche sind die Voraussetzungen für die Kursunterlagen?

Bundesinnung: „Die jeweiligen Bildungsziele müssen in der entsprechenden Kursunterlage abgedeckt sein. Die Kursunterlagen sind gemäß ÖNORM vom Bundesarbeitskreis Aus- und Weiterbildung der Bundesinnung zu prüfen und freizugeben.“

Gibt es Voraussetzungen für die Ausbildungsstätte?

Bundesinnung: „Der Schulungsanbieter hat seine Ausbildungsstätte gemäß Anhang A (Anforderung an Ausbildungsmaßnahme und Mindestausstattung der Schulungsräume) und ÖNORM ISO 29990 von einem Zertifizierungsanbieter nach Anhang B (für jede Ausbildungsmaßnahme) evaluieren zu lassen und das Ergebnis der Evaluation auf seiner Website oder einer vergleichbaren Plattform zu veröffentlichen.“

Wie soll das Prüfungszeugnis aussehen?

Bundesinnung: „Folgende Daten sind anzuführen: die Kursbezeichnung gemäß ÖNORM, das Datum von Kursbeginn und Kursende sowie Anzahl der Stunden, Name und Geburtsdatum der geprüften Person, Name des Kursleiters und des Prüfers, Nachweis über die positiv abgelegte Prüfung, Bestätigung in Form von einer Unterschrift durch den Kursleiter (für die Ausbildungsorganisation) und durch den Prüfer.“

Vielleicht noch als Merkhilfe in Stichworten – auf was soll der Kursteilnehmer bzw. der Entsender bei der Wahl des Ausbildungsinstituts achten?

Bundesinnung: „Wenn gesicherte Qualität angestrebt ist und die Anerkennung öffentlicher Auftraggeber gewünscht ist, dann gibt es nur eine Wahl: ein Ausbildungsinstitut, das gem. ÖNORM D2040 arbeitet und zertifiziert ist. Da die Norm unter www.dfg.at kostenlos allen Betrieben zur Verfügung steht, ist es auch möglich, dass man die Erfüllung der Anforderungen seines gewünschten Kurses laut Norm anhand der Checkliste in der Norm mit dem Angebot oder der Ausstattung des Ausbildungsinstitutes vergleicht und überprüft. So kann man sicher gehen, eine adäquate Ausbildung mit einem allseits anerkannten Zeugnis zu erhalten.“

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