Stellungnahme der BBG

Gerne veröffentliche ich nachfolgende Stellungnahme der BBG zu meinem Editorial in Heft 2/18. Ich betone dabei aber ausdrücklich, dass es sich nicht, wie von der BBG gewünscht, um eine Richtigstellung meinerseits handeln kann, sondern eben um eine Stellungnahme der BBG. Richtigstellen kann ich nur einen Irrtum oder Fehler. Mein Editorial beruht aber auf Äußerungen von Vertretern dieser Branche (fällt unter das Redaktionsgeheimnis) die, im Unterschied zum Verlag, mit der BBG in einer Kundenbeziehung stehen.
Christian Wolfsberg


Sehr geehrter Herr Wolfsberg!
 
Bezugnehmend auf Ihre aktuelle Ausgabe des Magazins „Reinigung Aktuell“ vom Februar 2018 nehme ich auf Ihren „Kommentar des Herausgebers“ wie folgt Stellung.
 
Als Einkaufsdienstleister der Öffentlichen Hand können wir Ihre Ausführungen nicht nachvollziehen. Wir meinen, dass Sie eine Richtigstellung aufgrund der in diesem Schreiben vorgebrachten Fakten vornehmen sollten.
Entgegen Ihrer Darstellung gilt nach einem professionellen und extern unterstützten Auswahlverfahren seit Anfang 2017 eine neue effizientere Aufbau- und Ablauforganisation. Dabei sind die Compliance-Absicherung durch ein erweitertes Vier-Augen-Prinzip und die weitere Professionalisierung im Einkaufsprozess wesentliche Eckpfeiler gewesen. Geplante Optimierungen der Organisation und Veränderungen bei der Aufgabenverteilung an die Mitarbeiter gehören zu einer modernen, effizienten und dem Prinzip der Compliance verpflichteten Einkaufsorganisation.
Ihre Richtigstellung sollte auch beinhalten, dass die organisatorische Neuausrichtung pro-aktiv an alle Lieferanten kommuniziert wurde. Dies erfolgte sowohl in der Form von Aussendungen, persönlichen Gesprächen wie beispielsweise in regelmäßigem Kontakt mit dem zuständigen Innungsmeister und in Marktgesprächen mit unseren Lieferanten als auch in der Form von Veranstaltungen wie beispielsweise dem BBG-Lieferantentag am 9. November 2017.
Auf der Fachbereichsleitungsebene gab es im Jahr 2017/2018 eine einzige Veränderung – diese wurde ebenfalls durch ein fachkundiges und extern begleitetes Auswahlverfahren unterstützt. Die Ausschreibungszyklen werden wie bisher bedarfsbezogen weitergeführt. Im Jahr 2017 gab es in Summe fünf Vergabeverfahren im Reinigungsbereich, weitere Veröffentlichungen sind in Ausarbeitung. Marktgespräche auf breitest möglicher Basis sorgen für wettbewerbsorientierte Vergabeverfahren. Die Einhaltung der relevanten Gesetzgebung ist Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Bewerbung an den von der BBG durchgeführten Ausschreibungen.
 Ende Jänner 2018 hat die BBG an einer Veranstaltung der Innung teilgenommen. Da Sie, Herr Wolfsberg, dort als Moderator anwesend waren, hätte es für eventuell offene Fragen die Gelegenheit für ein persönliches Gespräch gegeben.
 
Wir meinen, dass im Gebot der journalistischen Ethik die von uns vorgebrachten Argumente in entsprechender Form in ihrem Medium Platz finden sollten und verbleibe
 
mit besten Grüßen
Stefan Wurm
MMag. Stefan WURM, MBA
Bundesbeschaffung GmbH
Leitung Marketing &
Kommunikation

 

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