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Sicher arbeiten mit Hubarbeitsbühnen

Als sichere Alternative zu Leitern und Gerüsten kommen auch in Österreich zunehmend Hubarbeitsbühnen zum Einsatz. AUVA-Experte DI Dietmar Geyer warnt: „Sicher sind Hubarbeitsbühnen nur dann, wenn wichtige Sicherheitsvorkehrungen beachtet werden.“

Das Arbeiten auf Leitern oder Gerüsten ist gefährlich und führt immer wieder zu schwersten Verletzungen und bleibenden gesundheitlichen Schäden. Das Lenken von Hubarbeitsbühnen ist in Österreich nicht gesetzlich geregelt. Um über Gefahren und Sicherheitsvorkehrungen aufzuklären, lud die Landesstelle Wien der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) am 24. März zu einer Informationsveranstaltung.

Als flexible und vor allem sichere Alternative zu Leitern und Gerüsten kommen auch in Österreich zunehmen sogenannte Hubarbeitsbühnen in unterschiedlichen Ausführungen zum Einsatz. Rund 9.000 derartiger Bühnen – so die Schätzung der Experten – werden täglich dazu verwendet, um in teilweise großer Höhe und in schwer zugänglichen Bereichen die verschiedensten Bau-, Wartungs- oder Reinigungsarbeiten vorzunehmen.

„Grundsätzlich können diese Arbeiten mit Hilfe einer Hubarbeitsbühne wesentlich sicherer ausgeführt werden“, so AUVA-Experte Geyer. „Allerdings müssen auch bei den Hubarbeitsbühnen Sicherheitsvorkehrungen getroffen und die beteiligten Mitarbeiter entsprechend unterwiesen werden.“

VIELEn Gefahren ausgesetzt

Bediener einer Arbeitsbühne arbeiten in großer Höhe – bis zu 100 Meter über dem Boden – und befinden sich dadurch ständig im Gefahrenbereich. Allerdings glauben viele von ihnen, dass sie sicher sind, weil sie das Geländer rund um den Arbeitskorb schützt. Dies stimmt jedoch nur bedingt: „Durch die elastische Bauweise und die großen Hebelwirkungen schwankt jedoch der Arbeitskorb sehr. Die dabei entstehenden Kräfte werden teilweise so stark, dass die Bediener aus dem Arbeitskorb geschleudert werden können“, berichtet Geyer. Vor allem Auslegerbühnen wirken wie ein Katapult. Die Vielzahl der auftretenden Gefährdungen wird von den Verwendern massiv unterschätzt.

Doch auch andere Gefahren lauern für den Bediener einer Hubarbeitsbühne: Dies beginnt beim Umkippen der Bühne durch falsche oder unzureichende Sicherung des Untergrundes unter den Stützen oder durch Kollision mit beispielsweise einem Hallenkran. Gefährlich kann es auf Grund der Bauweise auch sein, in großen Höhen Lasten zu übernehmen. Auch dies kann ein Umstürzen der Hubarbeitsbühne zur Folge haben.

Weitere Gefahren betreffen das Verhaken mit Hindernissen oder auch das Quetschen und Einklemmen des Bedieners zwischen dem Korb und einem Bauteil der Umgebung. Und letztlich kann auch der Arbeitskorb dann keinen Schutz bieten, wenn man sich zu weit aus ihm hinauslehnt oder gar mit einer Standort-erhöhung im Korb arbeiten will.

Und neben den Gefahren, die von der Bühne selbst ausgehen können, muss das Bedienpersonal auch auf Risken achten, die ihre Ursache in der unmittelbaren Umgebung der Bühnen haben, z.B. Gefahren, die von Freileitungen ausgehen.

Schulung und Unterweisung ermöglichen sicheres Arbeiten

Während beispielsweise in Deutschland eine eintägige Schulung für das Lenken von fahrbaren Hubarbeitsbühnen gesetzlich verpflichtend ist, fehlt eine entsprechende gesetzliche Regelung in Österreich. Diese könnte jährlich zwei Tote und eine Vielzahl von Verletzten verhindern.

Als Alternative empfiehlt die AUVA eine international gültige Ausbildung gemäß EN ISO 18 878, Mobile elevating work platforms – Operator [Driver] Training, für Hubarbeitsbühnenbediener. Diese Schulungen werden von einigen großen Hubarbeitsbühnenverleihern und anderen Organisationen angeboten. Ebenso wird die Ausbildung von der internationalen Dachorganisation für Hubarbeitsbühnenbauer und -verleiher IPAF – International Powered Access Federation durchgeführt.

Sollten Mitarbeiter, die Hubarbeitsbühnen bedienen, keine Ein- oder Mehrtagesschulung haben, empfiehlt der Unfallverhütungsdienst der AUVA eine intensive Einschulung oder Einweisung bei der Übergabe der Bühne, unabhängig davon, ob eine Bühne gekauft oder gemietet wird. „Beim Mieten ist dieses Vertrautmachen mit dem Arbeitsmittel noch wichtiger, da jede Arbeitsbühne andere Steuerhebelbelegungen, andere Funktionen, andere Bodenbedienung, anderen Notablass und so manche Besonderheit aufweist“, warnt Geyer.

Tipps fürs Mieten oder Kaufen

Folgende Punkte sollten in den Kauf- oder Mietvertrag aufgenommen werden, damit die Arbeitnehmerschutzbestimmungen eingehalten werden können und die Sicherheit der Mitarbeiter sichergestellt wird:

  • Die Hubarbeitsbühne muss Anschlagpunkte aufweisen, damit die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz verwendet werden kann.
  • Die Arbeitsbühne braucht eine Abschaltung bei Schrägstellung des Fahrgestells. Diese Einrichtung stellt sicher, dass sämtliche Bewegungen – sowohl die Fahrbewegung des Unterwagens, als auch alle Korbbewegungen – gestoppt werden, sobald die vom Hersteller angegebene Maximalneigung des Chassis erreicht wird. Nur dadurch wird sichergestellt, dass die Bühne trotz Grenzneigung stehen bleibt. Wären Armbewegungen erlaubt, so besteht die Gefahr, dass die Bühne entweder aufgrund des Korbgewichtes oder aufgrund des Gegengewichts (Ballastgewichts) umfällt.
  • Eine Einschulung auf die Gefahren, die Bodenbedienung, den Notablass, die besondere Eigenheiten des Gerätes durch den Hersteller, Verkäufer oder Vermieter, sollte Bestandteil des Vertrags sein.

Die AUVA hat mehrere einschlägige Publikationen zum sicheren Umgang mit Hubarbeitsbühnen herausgebracht. Diese können direkt auf der AUVA Website unter www.auva.at/publikationen bestellt oder heruntergeladen werden. Weiters bietet die AUVA auch entsprechende Seminare und Fachveranstaltungen an.

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