Es mehren sich in der Reinigungsbranche die Stimmen der Unzufriedenheit mit der Bundesbeschaffungsgesellschaft BBG. Öffentlich darüber reden will von den Dienstleistern und Anbietern aus verständlichen Gründen niemand. Unter der Zusicherung, namentlich nicht genannt zu werden, waren Dienstleister jedoch bereit, Klartext zu sprechen.
Die talentierte BBG
Text: Christian Wolfsberg
Die BBG ist mit Abstand der größte Einkäufer des Landes und hat damit in der Reinigungsbranche eine enorme Marktmacht. Durch diese Marktmacht ist es für die betroffenen Dienstleister, für die Industrie und Händler nicht so leicht, Kritik anzubringen, sind doch auch alle gleichzeitig abhängige Kunden. Nach dem alten Spruch: Die Hand, die einem füttert, beißt man nicht! Aber selbst dieser Spruch wird immer weniger beachtet; der Redaktion von ReinigungAktuell wurde in letzter Zeit immer deutlicher und klarer Kritik und Unmut geäußert. Im folgenden Beitrag haben wir mit einigen aus der Branche gesprochen. Zimperlich war die Wortwahl nicht gerade, und die Ergebnisse – aus meiner Sicht – recht klar:
- Die innere Organisation der BBG hat zu weniger, zu dezentralen und zu inkompetenten Ansprechpartnern geführt.
- Diese mit wenig Branchenkenntnis ausgestatteten Ansprechpartner kommunizieren mit der Branche zu indirekt und zu wenig.
- Das Billigstbieterprinzip hat sich durchgesetzt und der erzielte Stundensatz ist von 30 € weit entfernt.
- Von den wenigen Unternehmen, die an den Ausschreibungen noch teilnehmen, bleiben nur mehr Branchenriesen übrig.
Fazit aus meiner Sicht: Die BBG hat durch ihre Umorganisation der Branche kompetente Ansprechpartner entzogen, die Kommunikation erschwert, die Strafen durch Pönale erhöht und sich so die Branche im Sinne des Billigstbieterprinzips gefügig gemacht. War das so beabsichtigt?
Reinigungsdienstleister – und auch Anbieter – äußern immer öfter ihre Unzufriedenheit mit der BBG. Es dürfte im Moment ein grundlegendes Problem mit der BBG geben.
Was ist da passiert?
Es kommt einem vor, als wollten die mit der Branche gar nicht mehr kommunizieren. Früher war es ein gutes Miteinander, man hat sich abgestimmt, man hat diverse Themen und Problematiken, welche die Reinigungsbranche, sowohl Kunden als auch Lieferanten betreffend, betrafen, besprochen. Man konnte besprechen, was Sinn macht und was nicht, jetzt macht die BBG nur noch Alleingänge, ohne die Branche zu fragen. Der BBG ist hierbei scheinbar nicht bewusst, dass es erhebliche Probleme aufgrund der Ausschreibungsbedingungen gibt.
Was ist das Hauptproblem?
Das Hauptproblem ist aus meiner Sicht, dass bei der BBG jetzt Leute über Zuschläge entscheiden, die von der Reinigung und der Branche keine Ahnung haben. Das heißt, es wird nur mehr geprüft, ob es rechtlich laut Norm D-2050 und Kollektivvertrag abbildbar bzw. erfüllbar ist (Flächenleistung pro Stunde je Raumkategorie). Früher ist auch die Plausibilität (z.B. ob der Einsatz einer Reinigungsmaschine im betroffenen Objekt aufgrund der Gegebenheiten vor Ort überhaupt möglich ist) geprüft worden, und das gibt es nicht mehr. Es wird rein nur noch geprüft, ob es rechtlich abbildbar, und wenn das der Fall ist, dann Haken drunter und Zuschlag an den Billigsten. Fertig.
In der ÖNORM ist eindeutig definiert, dass die Quadratmeterleistungen Maximalwerte sind, die bei OPTIMALEN Voraussetzungen vor Ort umsetzbar sind. Dies ist in der Realität aber häufig nicht der Fall (Objekte sind verwinkelt, beinhalten Einrichtungsgegenstände, Stufen, Böden stark abgenutzt bzw. runtergekommen, etc.).
Das Bestbieterprinzip spielt tatsächlich nur auf dem Papier eine Rolle, da die festgelegten Kriterien inzwischen so gestaltet sind, dass sie von nahezu allen größeren Unternehmen in der Reinigungsbranche erfüllt werden können. Letztendlich entscheidet sich alles über den Preis, was zu einem Ausschreibungsprozess führt, der sich sehr wohl am Billigstbieterprinzip orientiert.
Mir ist keine Dienstleistung bekannt, die 23 bis 24 Euro pro Stunde kostet und dabei sämtliche Nebenkosten wie Anfahrt, Material und Rüstzeit inkl. Arbeitszeit der Reinigungskraft abdeckt. Die Kosten für einen Elektriker liegen bei etwa 90 € pro Stunde, während ein Lüftungs- oder Kältetechniker rund 100 € pro Stunde berechnet – Material und Fahrtkosten kommen dann aber noch extra dazu. Wie kann bei einem so geringen Stundensatz eine für den Kunden zufriedenstellende Qualität gewährleistet werden? Das ist unmöglich.
Hat die BBG ein internes Organisationsproblem?
Seit der Umstrukturierung bei der BBG hat sich das massiv verschlechtert. Der gesamte Ausschreibungsprozess wurde auf drei Bereiche aufgeteilt: den strategischen Einkauf, das Ausschreibungsmanagement sowie das Vertrags- und Qualitätsmanagement. Im ersten Schritt erfolgt die Ausschreibung der Leistung, die anschließend im zweiten Schritt in den Bereich Ausschreibungsmanagement übergeht, wo die Angebote geprüft werden. Leider oft nicht auf Plausibilität. Wenn zum Beispiel von der Reinigungsfirma eine Maschine eingesetzt wird, wird nicht geschaut, ob das dort überhaupt möglich ist. Vielleicht geht das gar nicht, weil es eine verstellte Fläche ist. Ich habe von einem Fall gehört, wo eine Firma ein Gerät angeboten hat, eine Maschine, die für den Innenbereich eines Gebäudes überhaupt nicht vorgesehen ist, die Firma hat aber den Zuschlag erteilt bekommen, weil man mit der Maschine natürlich mehr Flächenleistung zusammenbringt als mit dem Wischmopp. Das wird nicht hinterfragt.
Diese Abteilung erteilt dann auch den Zuschlag. Im dritten Schritt geht die Ausschreibung in das Vertrags- und Qualitätsmanagement über – dort werden die Verträge während der gesamten Vertragslaufzeit dann betreut.
Zwei Mitarbeiter:innen sind dann für ca. 5.000 BBG-Objekte zuständig und hierzu gehört auch die Kontrolle, ob die angebotene Leistung (z.B. Einsatz Reinigungsmaschinen, Vorhandensein Basiskurs der vor Ort eingesetzten Reinigungskräfte, Einsatzzeit Vorarbeiter, usw.) in den Objekten auch tatsächlich umgesetzt wird. Lt. BBG-Homepage wurden im Zeitraum Sep. – Nov. 2022 gerade einmal 26 Objekte kontrolliert.
Auszug BBG: „Nach Abschluss der Rahmenvereinbarung behält das Team der BBG die Qualität im Blick. Der Leistungsumfang setzt sich hierbei wie folgt zusammen: „Laufende Unterstützung im Reklamationsmanagement, Erstellung von Prüfprotokollen, Informationsveranstaltungen und Objektbegehungen gehören zur Qualitätskontrolle selbstverständlich dazu. 26 Objektbegehungen hat unser Team von September 2022 bis zum Branchendialog Ende November 2022 durchgeführt …“
Früher wurden all diese für den Erfolg einer Ausschreibung entscheidenden Aufgaben und Schritte von einer einzigen Abteilung mit mehreren Mitarbeiter:innen, die über umfassende Branchenkenntnisse verfügten, erledigt. Dadurch waren sie immer bestens darüber informiert, mit welchen Problemen und Herausforderungen sowohl der Kunde als auch der Dienstleister zu kämpfen hatte, und konnten dieses Wissen dazu nutzen, um Ausschreibungen laufend zu verbessern und den Markt dadurch zu steuern. Und – ganz, ganz wichtig – man sprach mit dem Markt, mit den Dienstleistern, was jetzt zum Beispiel auch nicht mehr gemacht wird. Weiters wurden früher Angebote auf ihre Plausibilität hin geprüft und die vom Dienstleister angebotene Leistung genau kontrolliert (z.B. Einsatz Reinigungsmaschine, wird diese tatsächlich im Objekt eingesetzt oder wurde sie lediglich angeboten, um eine höhere Flächenleistung zu erzielen und dadurch einen niedrigeren Preis als der Mitbewerbung dadurch anbieten zu können?).
Auch sind in den Ausschreibungen viele Kriterien drinnen, die nicht erfüllt werden, auch nicht erfüllt werden KÖNNEN, und mit Pönalen hinterlegt, so dass es für ein kleineres Unternehmen, wenn es einen Haufen Aufträge hat und scharf kontrolliert wird, sein kann, dass es zusperren muss. Es kriegen aber auch keine kleinen Unternehmen mehr Zuschläge (Ausnahme: Direktvergabe unter 100.000,-, hierbei wird das Bild der KMU-Freundlichkeit vermittelt). Wenn man sich die Vergabe der Ausschreibungen der letzten Jahre ansieht, dann haben nur noch die großen Big-Player am Markt eine Zuschlagschance! Das war vor der Reorganisation nicht der Fall. Da spielten auch KMU bei der BBG mit, weil der Markt seitens BBG gesteuert wurde.
Die Teilnahme für KMU erweist sich aufgrund der hohen Hürden als äußerst schwierig. Probleme mit umfangreichen Losgrößen (Größe der einzelnen Lose und deren Zusammensetzung und Verteilung der einzelnen Objekte je Los erweist sich vor allem in ländlichen Gebieten als schwierig), zu geringe Kapazitäten der KMUs, Zertifizierungen, welche seitens BBG gefordert werden und mit hohen Kosten verbunden sind, bei neu gegründeten Unternehmen kein Nachweis langjähriger Referenzen, etc.
Es hat Ausschreibungen gegeben, wo bei vielen Losen nur mehr zwei Anbieter waren. Das hat es nie geben in der Vergangenheit. Im Grunde teilen sich zwei große Unternehmen die Zuschläge auf.
Man hört allerdings auch von großen Unternehmen, dass sie nicht wirklich zufrieden sind mit der BBG …
Na ja, bei den Preisen können sie es ja nicht wirtschaftlich erfüllen und umsetzen. Große haben eine eigene Kalkulationsabteilung, die kalkuliert, schaut, dass man einen Zuschlag kriegt und sobald der Zuschlag da ist, hat sie nichts mehr damit zu tun. Etwas, das ich aus meiner Erfahrung heraus sowieso nicht machen würde, denn es kann nur funktionieren, wenn der, der kalkuliert, dann auch operativ eine gewisse Verantwortung übernehmen muss. Denn sonst schaut der eine nur, dass er einen Auftrag kriegt und „hinter ihm die Sintflut“, ob es abbildbar ist oder nicht, ist dem egal. Er hat Umsatz gemacht und fertig. Da werden zum Teil Kämpfe ausgetragen zwischen Vertrieb und Operative, weil der Vertrieb sagt: „Da, nimm“, und die Operative sagt, „geht nicht, kann ich nicht wirtschaftlich abbilden.“ Doch zurück zur BBG. Im BB-GmbH Gesetz wird explizit auf die besondere Rolle der klein- und mittelbetrieblichen Anbieterstrukturen eingegangen, jetzt verlieren die kleinen und mittleren Unternehmen, die in der Vergangenheit einen kleinen Kuchen hatten, alle. Manch eines verliert bei den kommenden Ausschreibungen das komplette Volumen, das es bei der BBG hatte.
Warum?
Weil sie mit den Preisen, die sie abgeben müssen, damit sie Zuschläge bekommen, nicht wirtschaftlich leben können. Das geht sich nicht aus.
Von welchem Preis reden wir da? Unter 30 Euro die Stunde?
Da reden wir von 24 Euro und drunter. Und wenn man sich die Ausschreibungen durchliest, was da gefordert wird bezüglich Ausbildungen, die nicht machbar sind! Man muss sich vorstellen – es ist verpflichtend, dass jede Reinigungskraft, die in einem öffentlichen Gebäude reinigt, den Basiskurs hat. Der kostet mittlerweile, glaube ich, 280 oder 300 Euro pro Mitarbeiter. Wenn dann eine Kontrolle durch die BBG stattfindet, zahlt man pro Mitarbeiter und Tag, wo er gereinigt hat, ohne den Basiskurs zu haben, 50 Euro. Wie soll man das flächendeckend in Österreich anbieten können? Das geht gar nicht. Das kann ich in Ballungsgebieten machen, in den Hauptstädten, aber wenn ich eine Polizeiinspektion in Zwettl reinige, dreimal die Woche eine Stunde, dann kann ich der Reinigungskraft nicht sagen: „Du muss zwei Tage nach Wien fahren auf einen Kurs, damit du hier drei Stunden in der Woche reinigen darfst.“ Die sagt: „Passt, danke. Auf Wiederschauen. Ich such was anderes.“ Da wäre mein Vorschlag gewesen, den Präsenzkurs umzumünzen auf Online-Schulungen. Die auch qualitativ besser sind, bei den Präsenzschulungen hängt es davon ab, wer der Vortragende ist. Und es wird sowieso in Deutsch vorgetragen, wo dann die Problematik des Sprachverständnisses hineinspielt. Bei einer Online-Schulung hingegen kann man mittlerweile sämtliche Sprachen einstellen. Das wird untertitelt. Da habe ich viel mehr Möglichkeiten, dass das auch dementsprechend vermittelt wird. Hier kämpfen wir aber mit der Problematik, dass diese Online-Kurse, die eigentlich super sind und bei den Mitarbeitern auch sehr gut ankommen, offiziell nicht anerkannt werden.
Noch etwas Wichtiges?
Ja – die Kriterien, welche die BBG in den Ausschreibungen beschreibt, speziell auch die elektronische Zeiterfassung fürs gewerbliche Personal mit Webzugang für den Auftragnehmer, sind alle mit Pönalen hinterlegt. Wobei ihnen aber komplett egal ist, ob das erfüllt wird oder nicht, denn ich weiß, dass das Mitbewerber, die Zuschläge bekommen haben, nicht im Einsatz haben. Auch beim Thema Automaten-Einsatz muss genau angegeben werden, welcher Automat in welchem Objekt eingesetzt wird, es wird im Nachhinein aber nicht mehr geprüft, ob der Automat wirklich vor Ort im Einsatz ich. Und was sagt die BBG, darauf angesprochen, dazu? Das sei ihnen egal, sie seien nicht da, um Pönalen zu erzielen, sondern um möglichst günstig für den Steuerzahler einzukaufen. Was ja absoluter Nonsens ist, denn wenn ich Kriterien fixiere, die einzuhalten sind, und überprüfe das nicht, kann ich anbieten, was ich will.
Die Frage ist, ob in dieser Form der Steuerzahler überhaupt eine Leistung dafür bekommt …
Na ja, sicher nicht die Leistung, die er bekommen SOLLTE. Das wäre aber relativ einfach zu prüfen, wenn man wollte. Und der Benefit von dem Ganzen wäre, dass die Billiganbieter Pönalen zahlen müssten und bei der nächsten Ausschreibung sicher nicht mehr so rechnen würden, weil sich das finanziell nicht ausginge. Sobald die einen Minusdeckungsbeitrag schreiben, müssen sie überlegen, wie sie das umgehen können, und umgehen können sie es nur, wenn sie vernünftige Preise anbieten. Dann würde sich der Markt von alleine regulieren. Und das hätte rein die BBG in der Hand, wenn sie das exekutieren würden. Das einzige Positive ist, dass die Pönalen ja nicht der BBG zugute kommen, sondern dem Kunden, zum Beispiel einem Ministerium oder einer Landespolizeidirektion. Die bekommen die Pönalen retour.
Bei der jährlichen Evaluierung der Kundenzufriedenheit der BBG erhalten die Kunden einen Fragebogen. Dieser Fragebogen enthält bereits vorgegebene Antwortmöglichkeiten, mit denen die Zufriedenheit bezogen auf z.B. Qualität, Objektleitung, Reinigungskraft usw. gemessen werden soll. Die Aussagekraft dieser Befragung ist im Vergleich zu anderen Erhebungsmethoden eingeschränkt, da den Befragten nur begrenzte Optionen zur Verfügung stehen und somit keine qualitativ hochwertigen Informationen bereitgestellt werden können. In den meisten Fällen fallen die Ergebnisse somit neutral aus. Weiters hat das Ergebnis keinerlei Einfluss, weder auf zukünftige Vergaben noch auf den aktuellen Vertrag. Viele Kunden haben daher bereits resigniert, weil sie an der Situation aufgrund des Kontrahierungszwangs ohnehin nichts ändern können.
Mir liegen jedoch Daten von BBG-Kund:innen vor, die an einer Befragung mit offener Fragestellung (konnten quasi frei von der Leber schreiben, was ihnen nicht passt), bezogen auf ihre Zufriedenheit mit der BBG-Reinigung, teilnahmen. Die Ergebnisse der Befragung sind sehr aussagekräftig und bringen den Unmut der Kund:innen ans Tageslicht (Unzufriedenheit mit Sauberkeit „Objekte versinken im Dreck“, hohe Fluktuation bei Objektleitungen und Reinigungskräften, zu wenig Zeit für Reinigungskräfte wird immer wieder bemängelt, da kann die ausgeschriebene Leistung gem. LV nicht umgesetzt werden. Weitere Themen sind: Billigstbieter-Vergabe, Ausbeutung der Reinigungskräfte, vereinzelt auch Unzufriedenheit mit der BBG, etc. Es wurden hierbei z.B. auch Aussagen wie: „If you pay peanuts all you get is monkeys.“ getätigt.
Leider haben Bundeskunden aufgrund des Kontrahierungszwangs keine Möglichkeit, sich selbst eine Reinigungsfirma auszusuchen. Sie sind daher gezwungen, die Entscheidung der BBG gemäß Bundesvergabegesetz so zu akzeptieren und mit der Reinigungsfirma dann fünf Jahre zusammenzuarbeiten. Es ist auch so, dass aufgrund der Reorganisation der BBG und der nicht mehr so guten Betreuung der Drittkunden – die Universität ist zum Beispiel so ein Drittkunde – diese abgewandert sind. Ein Großteil der Drittkunden – diese haben keinen Kontrahierungszwang – schreiben jetzt entweder selbst aus oder bedienen sich einer Rechtsanwaltskanzlei. Auch dieser Umstand sollte der BBG zu denken geben.
Hat die BBG auch Personal abgebaut?
Im ersten Jahr der Reorganisation haben sich 40 % der Mitarbeiter:innen dazu entschieden, das Unternehmen zu verlassen (Anzahl MA gesamt 100), da sie mit der damaligen Situation äußerst unzufrieden waren. Auch das sagt einiges über die Situation aus. Die BBG hat früher auch Kundenbesuche durchgeführt, man hat sich bei Reklamationen eingebracht. Die neuen Verträge dagegen beinhalten sogar, dass der Kunde sich das mit dem Dienstleister ausmachen soll. Also die BBG hat ihre Leistungen extrem runtergekürzt. Und das ist im Endeffekt das riesengroße Problem. Die BBG weiß nicht, was am Markt vor sich geht. Es waren früher immer mindestens 20, 25, vielleicht sogar mehr Angebote seitens der Lieferanten, mittlerweile sind es fast nur mehr die Big-Player am Markt, und das war’s. Das ist auch nicht mehr KMU-freundlich. Bei Direktvergaben unter 100.000 Euro mag es schon sein, dass das die Kleinen bekommen, aber bei einer Ausschreibung selbst können die Kleinen nicht mehr mit anbieten, außer sie schließen sich zusammen zu einer Bietergemeinschaft. Aber dann haften sie natürlich auch solidarisch. Und wer will das schon? Auch weil zum Beispiel die Vertragsbedingungen so geregelt sind, dass der Kleine das gar nicht erfüllen kann. Es werden Objekte österreichweit ausgeschrieben, zum Beispiel AMS-Stellen mit Vergabe an einen Dienstleister. Ein kleines oder ein mittelgroßes Unternehmen kann hier nicht mitbieten, außer es schließt sich eben mit anderen Firmen zu einer Bietergemeinschaft zusammen. Aber da gibt es zum Beispiel auch den spartenspezifischen Umsatz, der erfüllt werden muss, und den wird ein kleines oder mittelgroßes Unternehmen nicht zusammenbringen.
Weiters gibt es diverse Schulungen. Im Westen ist das Schulungsangebot ist nicht so groß, zum Beispiel bezüglich Basiskurs oder irgendwelchen speziellen Ausbildungen. Soll nun eine Reinigungskraft, die zwölf Euro in der Stunde verdient, nach Salzburg oder nach Wien fahren, um an der Ausbildung teilzunehmen? Vielleicht eine Mutter von Kindern? Das ist alles ein Ding der Unmöglichkeit. Gewisse Dinge sind einfach nicht umsetzbar. Weiters ist zu beachten, dass für die gesamten Kosten (Ausbildung, Fahrtkosten, Nächtigung, Ersatz für die Reinigungskraft, welche sich auf Schulung befindet, usw.) der Dienstleister aufkommen muss, und diese Kosten müssen über den Auftrag zurückverdient werden – wie soll das bitte bei 23 – 24€ / Std. gehen?
Ich habe aus Gesprächen mit anderen Firmen erfahren, dass dies auch von vielen großen Unternehmen am Markt nicht so gehandhabt wird. Für die großen Firmen hat eine Pönale im Ernstfall kaum bzw. wenig Auswirkungen, während kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in solchen Situationen stark gefährdet sind und ihre Existenz bedroht sehen.
Es ist ja grundsätzlich so, dass diese gesamten Vertragsbedingungen der BBG so nicht umsetzbar sind. Ich bin mir sicher, dass es kein Unternehmen gibt, welches das erfüllen kann. Grund dafür sind: die Vertrags- und Marktbedingungen und der angebotene Preis, da das Preisniveau derart niedrig ist und teilweise bei 23 – 24€ / Std. liegt.
Ein Auszug aus der Befragung
„Zeitlich ist die tägl. Reinigung des Gebäudes fast nicht zu schaffen, und hier leidet die Qualität der Reinigungsleistung enorm!! Irgendein Bereich bleibt immer hinten!“
„Zu häufiger Wechsel der Reinigungskräfte (Ausbeuten der Arbeitnehmer!!!). Das Leistungsverzeichnis der BBG, durch welches xxxx gebunden ist, basiert NICHT auf Qualität und Sauberkeit, sondern nur auf „möglichst billig ohne Qualität“! Die Kombination aus „Ausbeuten der Reinigungskräfte“ und „Nichts Zahlen wollen“ von Seiten der BBG hat enorme Auswirkungen auf die Sauberkeit im Schulgebäude!!!“
„Bei uns ist die Reinigung seit Monaten mehr oder weniger nicht vorhanden! Wir versinken im wahrsten Sinn des Wortes im Dreck!“
„Den MitarbeiterInnen sollte viel mehr Zeit eingeplant werden, um die Reinigungsarbeiten durchführen zu können.“
„Die V-Charge ist im Vergleich zu der erbrachten Leistung durch die BBG sehr hoch. Für Reklamationen und laufende Qualitätsüberprüfungen, Begehungen (auch ohne Reklamationen) sollte die BBG in die Pflicht genommen werden.“
„Man sollte die BBG abschaffen oder zusperren, dieser Verein ist eine Geldvernichtungsmaschine.“
„Vergabe an den Billigstbieter führt zu schlechter Bezahlung des Personals und zu völlig unzureichenden Zeitvorgaben. Ergebnis: schlechte Qualität.“
„Es soll endlich mal der Beste genommen werden und nicht der Billigste!! Es ist ein Ding der Unmöglichkeit, wenn die Reinigungsfirma selbst entscheidet, wie lange sie für die Arbeit brauchen. SKLAVENDIENST!! Arme Mitarbeiter, die 3800 m² in 10,5 Stunden reinigen müssen! Es gibt nur eine Sauberkeitspflicht!!! Wie soll man das Kontrollieren??
„Nicht den Billigstbieter nehmen, Qualität kostet Geld, alles für unsere Schüler und Lehrerinnen, wir haben eine Vorbildfunktion gegenüber den Schülern.“
„Die von der BBG vorgeschriebenen Leistungen passen nicht – z.B. in einem Klassenraum muss täglich gereinigt werden! Aktuell ist die Reinigung so unzureichend, dass die Substanz der Infrastruktur sehr stark leidet.“
„Leistungskatalog wird überhaupt nicht eingehalten. Die Reinigungskräfte werden verdoppelt und die Zeit der Reinigung halbiert, das kann nicht funktionieren.“
„If you pay peanuts, all you get is monkeys.“
Eine Antwort
Wenn die scheinbar nicht stattfindenden Preisabsprachen der Bieter aufhören, kann auch zu einem höheren Stundensatz zugeschlagen werden. Als Unternehmer unterstehe ich keinerlei Zwang ein Angebot abzugeben, das nicht wirtschaftlich ist. Es steht niemand mit gezogener Waffe hinter mir und zwingt mich ein Angebot abzugeben. Man könnte es unternehmerische Freizügigkeit nennen.